Kein Chrom (VI) in Kompost. Untersuchung der BGK zur EU-Öko-Verordnung

Das Institut Dr. Meyer-Spasche, Bohlsen, hat im Auftrag der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. ein Gutachten zur Bedeutung von Chrom (VI) in Komposten erstellt. Anhand der Ergebnisse konnte gezeigt werden, dass Bio- und Grünabfallkomposte aus der laufenden Güteüberwachung kein Chrom (VI) aufweisen.

Hintergrund der Beauftragung der Bundesgütegemeinschaft sind die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (EWG) 2092/91. Nach Anhang 2 der Verordnung dürfen Komposte aus der getrennten Sammlung von Bioabfällen aus Haushaltungen bestimmte Gehalte an Schwermetallen nicht überschreiten. Für Gesamt-Chrom gilt ein Grenzwert von 70 mg/kg TM. Chrom (VI) darf dagegen nicht enthalten sein.

Die untersuchten Proben wurden im Rahmen der Fremdüberwachung zum Gütezeichen RAL-GZ 251 der Bundesgütegemeinschaft Kompost entnommen. Es wurden sowohl Frisch- als auch Fertigkomposte beprobt. Weiterhin waren in die Untersuchung Komposte unterschiedlicher Zusammensetzung einbezogen (reine Bioabfallkomposte, reine Grünabfallkomposte und Mischungen aus beiden) sowie Produktionsanlagen unterschiedlicher Ausbaugröße vertreten.

Nach den Analyseergebnissen war Chrom (VI) in keiner der untersuchten Proben nachweisbar. Die Bestimmungsgrenze von 0,03 mg/kg TS wurde in keinem Fall erreicht. Damit konnte gezeigt werden, so die Gutachter, dass normale Bio- und Grünabfallkomposte aus der laufenden Güteüberwachung keine Belastung mit Chrom (VI) aufweisen.

Wie in dem Gutachten näher erläutert, ist Chrom (VI) in Komposten aus der getrennten Sammlung auch nicht zu erwarten. Chrom (VI) liegt nämlich nicht als Kation Cr 6+ vor, sondern stets als Oxyanion wie Chromat oder Dichromat (je nach pH-Wert). Es ist somit negativ geladen und wird deshalb nicht von den ebenfalls überwiegend negativ geladenen Ton- und Humusbestandteilen gebunden. Freie Chromate sind starke Oxidationsmittel und reagierten deshalb mit den relativ leicht oxidierbaren Humusbestandteilen. Sie werden dabei zu Chrom (III) reduziert und fallen im feuchten Kompost als unlösliche Verbindungen aus der wässrigen Lösung aus.

Aus vorgenannten Gründen wird die chemische Gleichgewichtsreaktion ständig verschoben und Chrom (VI) –soweit in Ausgangsstoffen überhaupt vorhanden- quantitativ aufgezehrt. Diese Reaktionen wird durch die erhöhten Temperaturen während der Kompostierung noch beschleunigt. Selbst bei Annahme von mit Chrom (VI) belasteten Inputstoffen wäre eine Belastung des fertigen Kompostes mit Chrom (VI) daher kaum möglich.

In der Literatur werden Belastungen mit Chrom (VI) i.d.R. mit speziellen Standorten (z.B. Gerbereien, Industriedeponien usw) in Verbindung gebracht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei Altstandorten Chrom fast ausschließlich als Chrom (III) vorliegt.

Das Institut Dr. Meyer-Spasche ist u.a. zugelassene Hamburger Messstelle für Boden- und Klärschlammuntersuchungen nach § 3 Abs. 2 und 5 AbfKlärV sowie anerkannter Fremdüberwacher der Bundesgütegemeinschaft Kompost.

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