Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) hat die Arbeitsgemeinschaft der Düngemittelverkehrskontrollstellen der Länder (AG-DVK) gebeten, die offiziellen Prüfdokumente der Gütesicherungen Kompost, Gärprodukte und AS-Humus auf Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen Anforderungen zu prüfen. Zu diesem Zweck wurden Muster der aktuellen Fremdüberwachungszeugnisse sowie die zur deren Erstellung verankerten Prüfroutinen zur Einsicht vorgelegt.
Der Arbeitskreis der Düngemittelverkehrskontrollstellen hat sich mit den vorgelegten Dokumenten und Unterlagen intensiv beschäftigt und deren Übereinstimmung mit den Düngemittelrechtlichen Anforderungen bestätigt. Einige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden in der Fassung des Fremdüberwachungszeugnisses 2006 aufgenommen.
Mit dem Instrument der Düngemittelverkehrskontrolle überprüft der Verordnungsgeber, ob die in Verkehr gebrachten Düngemittel, Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate den rechtlichen Vorgaben des Düngemittelgesetzes und der Düngemittelverordnung entsprechen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zu Nährstoffgehalten, zu Schadstoffen sowie zur Kennzeichnung. Für die Durchführung der Düngemittelverkehrskontrolle sind die Länder zuständig. In der Arbeitsgemeinschaft der Düngemittelverkehrskontrollstellen (AG-DVK) befassen sich Vertreter der einzelnen Düngemittelverkehrskontrollstellen mit Fragestellungen, die von bundesweiter Bedeutung sind.
Für gütegesicherte Erzeugnisse wird die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorgaben in den jährlich ca. 4.000 RAL-Prüfdokumenten (Untersuchungsberichte und Fremdüberwachungszeugnisse) ausgewiesen. Die Dokumente enthalten Vorgaben zur düngemittelrechtlichen Kennzeichnung (Warendeklaration), die von den Produzenten für die Vermarktung genutzt wird. Mit der Prüfung der RAL-Dokumente durch den Arbeitskreis der Düngemittelverkehrskontrollstellen wurde die Rechtssicherheit bei der Vermarktung gütegesicherter Erzeugnisse weiter verbessert. (KI)
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