In den Entwürfen zur aktuellen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden Garten- und Parkabfälle, abweichend von Landschaftspflegematerialien, in die sogenannte „Einsatzstoffvergütungsklasse 0“ eingestuft.
Quelle: H&K aktuell 07_2011
In den Entwürfen zur aktuellen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden Garten- und Parkabfälle, abweichend von Landschaftspflegematerialien, in die sogenannte „Einsatzstoffvergütungsklasse 0“ eingestuft.
Quelle: H&K aktuell 07_2011