Nach Ablauf der Notifizierungsfrist des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bei der EU hat die Kommission eine erste Stellungnahme abgegeben. Daraus ergibt sich, dass aus Sicht der Kommission die mit dem Gesetz vorgesehene Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie nicht hinreichend ist, etwa bei der Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie oder der Ausnahme von Stoffen aus dem Abfallrecht.
Quelle: H&K aktuell 8_9/2011, S. 9-10