In der Gütesicherung gibt es Fälle, in denen ein Betreiber die Gütegemeinschaft bittet, die Gütesicherung aus bestimmten Gründen für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten, sowie aus Gründen der Transparenz der Gütesicherung, hat der Vorstand der Bundesgütegemeinschaft für solche Fälle folgende Verfahrensweise bestimmt:
Aussetzungen der RAL-Gütesicherung für einzelne Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlagen sind, sofern plausible Gründe vorliegen, auf…
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