Abfallrecht

er Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 25.11.2011 die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) abschließend beraten und nach Maßgabe von insgesamt 28 (!) Änderungen zugestimmt. Mit den Änderungen gehen z.T. erhebliche Eingriffe in die zwischen BMU und BMELV abgestimmte und mit den betroffenen Kreisen diskutierte Fassung einher. 

Quelle: H&K aktuell 12/2011

Die derzeit gültige Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist seit dem 1. Juli 1992 in Kraft. Für eine Vielzahl von Bestimmungen der Verordnung hat sich ein Änderungsbedarf ergeben, dem nun entsprochen werden soll. Neben einer deutlichen Verschärfung der Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe soll in die Neufassung der Verordnung eine regelmäßige Qualitätssicherung integriert werden. Die Anhörung der beteiligten Kreise fand am 29. Oktober in Bonn statt.

Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle und sonstige Grünabfälle sind nicht nur Rohstoffe zur Kompostierung oder Vergärung. Die holzigen Anteile werden auch als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke aufbereitet und zu diesem Zweck immer häufiger abgetrennt.

Am 23.09.2010 hatte das Bundesumweltministerium (BMU) bezüglich der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Anhörung der beteiligten Verbände geladen. Die Neufassung des Stammgesetzes der Abfallwirtschaft wird auch entscheidende Weichenstellungen für die stoffliche und energetische Verwertung von Bioabfällen mit sich bringen.

In zahlreichen Biogasanlagen werden neben pflanzlichen Materialien auch tierische Nebenprodukte wie Rückstände aus der Milchverarbeitung oder überlagerte Lebensmittel mit tierischen Anteilen verarbeitet. Auch einige Kompostierungsanlagen haben sich auf die Annahme und Mitverarbeitung von Stoffen wie Borsten/Hornabfälle oder Eierschalen spezialisiert. Diese Anlagen unterliegen u. a. den Vorgaben der Tierische Nebenprodukte-Beseiti-gungsverordnung (TierNebV)...

 

Der forcierte Ausbau der energetischen Nutzung von Holz führt zu steigenden Mengen an Aschen, die verwertet oder beseitigt werden müssen. Bei der Verwertung auf Flächen steht die Nutzung enthaltener Pflanzennährstoffe und Kalk zum Zwecke der Düngung im Vordergrund. Aschen aus der Verbrennung von naturbelassenem Holz sind zulässige Ausgangsstoffe für Düngemittel... 

 

Mit der bevorstehenden Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) wird die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die am 12.12.2008 in Kraft getretene Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 12.12.2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein erster Entwurf der Novelle wird noch in diesem Jahr erwartet. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW), so der künftige Name, enthält die grundlegenden Bestimmungen zur Vermeidung, Verwertung…

In Kompostierungs- und Biogasanlagen erzeugte Komposte und Gärrückstände werden in der Regel als organische Düngemittel abgegeben und auf Flächen verwertet. Dabei darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass bei der Abgabe einschlägige Rechtsbestimmungen zu beachten sind. Im Falle der landwirtschaftlichen Verwertung von Komposten und Gärrückständen sind dies insbesondere die Bestimmungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-verordnung (TierNebV).

Im Rahmen der Praxisseminare der Bundesgütegemeinschaft Kompost zum Thema Novelle der Düngemittelverordnung war u.a. die Frage aufgeworfen worden, ob die Verweise der geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) auf die Liste zulässiger Ausgangsstoffe/Mischkomponenten gemäß den Tabellen 11 und 12 der „alten“ Düngemittelverordnung (DüMV) noch Bestand haben können, weil die zulässigen Stoffe in der novellierten Fassung der DüMV nunmehr in den Tabellen 7 (Hauptbestandteile) und 8 (Nebenbestandteile)…

Zu den Novellen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) gibt es gegenüber unseren Berichterstattungen in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift keine wesentlich neuen Stände zu berichten...

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