In Nordrhein-Westfalen können aufbereitete Recyclingbaustoffe, die nachweislich bestimmte Qualitätsanforderungen einhalten und einer regelmäßigen Güteüberwachung unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen und als Produkt eingestuft werden. Das ist das Ergebnis einer in November getroffenen, aber erst jüngst bekannt gegebenen Vereinbarung zwischen dem Landesumweltministerium, der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB), dem Wirtschaftsverband der Bauindustrie Nord-West e.V. und…
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