Abfallrecht

Die Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung lassen voraussichtlich noch bis nach der Sommerpause auf sich warten. Zu den Fragestellungen die dringlich sind zählt aber, unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde für Grüngut Freistellungen von den Behandlungs und/oder Untersuchungspflichten der Verordnung erteilen kann. Anlässlich des 25. Kasseler Abfallforums vom 16. bis 18. April ist eine Vertreterin des Hessischen Umweltministeriums auf diese Frage näher eingegangen.

 

Quelle:…

Die konsolidierte Fassung der Bioabfallverordnung ist am 8. April 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 16 S. 658).
Die Novelle der Bioabfallverordnung erfolgte in 2012 im Rahmen einer Änderungsverordnung, die Änderungen in mehreren Rechtsbestimmungen beinhaltete (Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung).

 

Quelle: H&K aktuell 05/2013

Bei der Verwertung von Grünabfällen werden holzige Anteile teilweise separiert und als Brennstoff abgegeben. Die bei der thermischen Nutzung von diesen und anderen biogenen Brennstoffen anfallende Holzasche wird u.a. Betreibern von Kompostierungsanlagen zur Zumischung bei der Kompostierung angeboten. Da Holzaschen unterschiedliche Verwertungs- und Entsorgungswege gehen können, wird empfohlen, nur qualitätsgesicherte Holzasche anzunehmen.

Qulle: H&K aktuell 04/2013

Der Vergütungsanspruch nach § 27a EEG 2012 setzt u.a. voraus, dass „die Einrichtungen zur anaeroben Vergärung von Bioabfällen unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sind und die nachgerotteten Gärrückstände stofflich verwertet werden.“ In der Praxis stellt sich verstärkt die Frage, wann von einer ‚unmittelbaren Verbindung‘ zwischen der Vergärungsanlage und der Kompostierungsanlage auszugehen ist.


Quelle: H&K aktuell 04/2013

In Anhang 1 Nr. 1 b BioAbfV sind Bioabfälle aufgeführt, die nach den Bestimmungen des § 9a BioAbfV vor ihrer Abgabe in die Bioabfallverwertung einer behördlichen Zustimmung bedürfen. Für die Umsetzung wird auf die Formblätter der Nachweisverordnung (NachwV) verwiesen. Trotz des Bezuges auf die NachwV ist diese aber nicht vollumfänglich durchzuführen. Insbesondere ist die Annahmeerklärung (AE) der NachwV nicht anzuwenden.

Quelle H&K aktuell 01/2_2013

Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1. Juni 2012 fällt Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird, in den Geltungsbereich des Abfallrechts. Die Anwendbarkeit des Abfallbegriffs auf Gülle ist neu und wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.

Nach dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen biologische Abfälle spätestens bis zum 1. Januar 2015 getrennt gesammelt werden. Inhalt, die Reichweite und die Verbindlichkeit dieser Vorschrift sind Gegenstand einer neuen Studie.

Quelle: H&K aktuell 10/2012

Die seit dem 1. Mai 2012 geltende novellierte Fassung der Bioabfallverordnung konfrontiert nicht nur Bioabfallbehandler und -verwerter mit zahlreichen neuen oder geänderten Rechtsbestimmungen. Auch für zuständige Behörden, die z.B. über Abweichungen von den Anforderungen oder Ausnahmen von der Regel zu entscheiden haben, ist die Novelle eine gewisse Herausforderung. 

Quelle: H&K aktuell 07-2012

Landschaftspflegeholz, Landschaftspflegematerial, Landschaftspflegeabfall: Was ist was?  Und: Was ist Abfall oder nicht?
Klar ist: Landschaftspflegeholz ist nach dem KrWG kein Abfall. Wie grenzt sich Landschaftspflegeholz aber von Landschaftspflegematerial im Sinne der BiomasseV und weiter von Landschaftspflegeabfall im Sinne der BioAbfV ab?  Die Bundesgütegemeinschaft hat beim BMU nachgefragt. 

Quelle: H&K aktuell 06/2012

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat das bislang geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst. Das KrWG ordnet und steuert die Abfallwirtschaft in Deutschland, einen Wirtschaftssektor mit 160.000 Beschäftigten. Auch für die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen hat das KrWG Neuerungen gebracht. 

Quelle: H&K aktuell 06/2012