Düngemittelrecht

Die amtliche Düngemittelverkehrskontrolle sieht bei Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, die Mitglied der Bundesgütegemeinschaft Kompost sind und einer RAL-Gütesicherung unterliegen, einen geringeren Prüfbedarf. 

Quelle: H%K aktuell 12/11

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat der wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen ein Konzept zur einheitlichen Bewertung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln erarbeitet und dieses am 06. Oktober 2011 auf einer Fachveranstaltung in Speyer vorgestellt.
 

Um Emissionen von Ammoniak (NH3) bei der Ausbringung von flüssigen organischen Düngern in der Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten, haben sich die Bundesländer in den Muster-Vollzugshinweisen zu § 4 Absatz 2 DüV auf eine enge Auslegung des Begriffs „Unverzügliche Einarbeitung“ verständigt. Für Gülle, Geflügelkot, flüssige Gärprodukte und Klärschlämme gilt nun, dass die Einarbeitung in den Boden auf unbestellten Flächen vier Stunden nach Beginn der Aufbringung abgeschlossen sein muss.

 

Seit dem Jahr 2010 gelten für bestimmte Inhaltsstoffe von Düngemitteln erweiterte Kennzeichnungspflichten nach Düngemittelverordnung (DüMV). Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) im vergangenen Jahr ihren Mitgliedern empfohlen, orientierende Untersuchungen zu diesen zusätzlichen Parametern durchzuführen, um zu prüfen, inwieweit hier Komposte oder Gärprodukte betroffen sein können.

Quelle: H&K aktuell 03/2011

Seit dem 1. September 2010 ist die neue Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern  in Kraft. Sie enthält neue Regelungen, die auch Biogas- und Kompostierungsanlagen betreffen, die Wirtschaftsdünger verarbeiten.

Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft regelt die Düngeverordnung (DüV) sowohl die gute fachliche Praxis, als auch die Verminderung von stofflichen Risiken und damit die Minimierung von Nährstoffverlusten bei der Anwendung von Düngemitteln. Sie verpflichtet landwirtschaftliche Betriebe, bis zum 31. März für Stickstoff und Phosphor Vergleiche der Zufuhren und Abfuhren für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanzen ..

In weiten Teilen Deutschlands ist der Boden jetzt noch gefroren. Für die Anwendung von Dünger, somit auch von Kompost und Gärrückständen, sind in dieser Situation besondere Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten.

Grundsätzlich muss der Boden bei der Anwendung von Düngern mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (> 1,5 % Gesamtstickstoff in der Trockenmasse) oder Phosphat (> 0,5 % Gesamtphosphat in der Trockenmasse) aufnahmefähig sein. Das schließt eine Anwendung auf überschwemmten,…

Die neue Düngemittelverordnung(DüMV) ist im Bundesgesetzblatt verkündet und am 20.12.2008 in Kraft getreten. Die alte Version von 2003 ist noch übergangsweise bis Ende 2009 anwendbar, damit sich alle Beteiligten auf die Neuregelungen einstellen können. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuregelungen für Kompostierungs- und Biogasanlagen vor..

Der Entwurf zur Novelle der Düngemittelverordnung (DüMV) ist im August 2008 nach der Abstimmung in den zuständigen Bundesministerien dem Bundesrat zur Verabschiedung zugeleitet worden. Nach den erforderlichen Beratungen im Agrar- und Umweltausschuss ist die Vorlage zur ersten Bundesratssitzung nach der Sommerpause am 19.9.2008 vorgesehen..

Die Düngverordnung (DüV) bestimmt die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten sowie Pflanzenhilfsmitteln. Die Vorgaben für eine pflanzenbaulich sachgerechte und Gewässerschonende Anwendung von Düngemitteln gelten auch für Komposte und Gärprodukte. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun Vollzugshinweise zur Umsetzung in der Praxis veröffentlicht... mehr<link file:3200 download> [pdf]

Quelle: H&K aktuell 08_07

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