In weiten Teilen Deutschlands ist der Boden jetzt noch gefroren. Für die Anwendung von Dünger, somit auch von Kompost und Gärrückständen, sind in dieser Situation besondere Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten.
Grundsätzlich muss der Boden bei der Anwendung von Düngern mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (> 1,5 % Gesamtstickstoff in der Trockenmasse) oder Phosphat (> 0,5 % Gesamtphosphat in der Trockenmasse) aufnahmefähig sein. Das schließt eine Anwendung auf überschwemmten,…