Mit der Novelle der Bioabfallverordnung, die für 2009 erwartet wird, werden Anforderungen an die Behandlung/Hygienisierung von Bioabfällen zum Teil geändert oder neue Anforderungen eingeführt. Dabei stellt sich die Frage, ob und wenn ja welche Nachweise, die von den Kompost- oder Vergärungsanlagen in der Vergangenheit bereits erbracht wurden, auch nach der Novelle der Verordnung gelten...