Grundsätzlich soll, so die „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“, die Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgrenzwerte von der zuständigen Behörde restriktiv gehandhabt werden.
Die Ausnahmeregelungen wurden vor allem deshalb in die Bioabfallverordnung aufgenommen, um die Verwertung von Gärrückständen/Komposten aus Bioabfällen mit Wirtschaftsdüngern auch dann zu ermöglichen, wenn es aufgrund der in Wirtschaftsdüngern enthaltenen Schwermetallgehalte zu einer Überschreitung…
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