Die Mitverbrennung von Klärschlamm, tierischen Nebenprodukten und anderen Abfällen mit hohen Phosphor-Gehalten sollte nach einer Übergangsfrist eingestellt werden, es sei denn, der Phosphor kann vorher zurückgewonnen werden. Das schlägt ein Arbeitskreis der Bund/Länder-Arbeits-gemeinschaft Abfall (LAGA) unter Vorsitz des Landes Baden-Württemberg vor.
Quelle: H&K aktuell 8/9 2012