Anerkennung

Untersuchungen im Rahmen der RAL-Gütesicherungen müssen von einem Prüflabor durchgeführt werden, das von der BGK anerkannt ist. Diese Listung und Anerkennung der Prüflabore erfolgt nach Maßgabe der erfolgreichen Teilnahme (alle 2 Jahre) an Ringversuchen für die entsprechende Matrix und Abgabe einer Verpflichtungserklärung für die Gütesicherung.

Jährlich finden bundesweit länderübergreifende Ringversuche (LÜRV A) für Bioabfall, Klärschlamm und Boden statt. In dem LÜRV A für Bioabfall werden dabei neben den Untersuchungsbereichen nach "Fachmodul Abfall" auch separate Untersuchungsbereiche für die "Gütesicherung" mit angeboten. Der Abschlussbericht des diesjährigen Ringversuchs für Bioabfall ist zwischenzeitlich veröffentlicht worden und kann von den Internetseiten der durchführenden Institutionen TLLR bzw. LHL oder durch Klick auf das nachfolgende Bild heruntergeladen werden.

Für Untersuchungen im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich müssen Labore darüber hinaus in einem Bundesland entsprechend notifiziert sein. Einen Überblick zu den aktuellen Notifizierungen der Labore für das Fachmodul Abfall findet sich auf der Internetseite www.resymesa.de

Im Verzeichnis der anerkannten Prüflabore ist zur Übersicht ein entsprechender Hinweis auf eine bestehende Notifizierung (Stand: Dezember 2023) durch den Zusatz  (not.) gekennzeichnet.

Gemäß den Vorgaben des länderübergreifenden Ringversuches (LÜRV A) erfolgt die Qualifikation und Anerkennung von Prüflaboren nach einzelnen Untersuchungsbereichen getrennt.

Die Untersuchung von Parametern, für die ein Labor nicht anerkannt ist, erfolgt durch eine Unterbeauftragung des Labors an ein für diesen Bereich anerkanntes Labor.

 

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