Schulung von Probenehmenden
Die BGK führt regelmäßige Schulungen von Probenehmern durch. Die Schulungen haben den Zweck, Probenehmer anzuerkennen (Erstschulungen) und bestehende Anerkennungen aufrecht zu erhalten (Wiederholungschulungen). Im Rahmen der Schulungen wird theoretisches Wissen zu den geltenden Rechtsbestimmungen, den Grundlagen der Probenahme und den Anforderungen der Gütesicherung vermittelt sowie praktische Anleitungen zur Durchführung von Beprobungen gegeben. Von der BGK anerkannte Probenehmer müssen an den Schulungen in Abständen von 3 Jahren teilnehmen .
Das Online-Seminar dient als Wiederholungsschulung für bereits bei der BGK anerkannte Probenehmer der RAL-Gütesicherungen. Die Teilnahme am Online-Seminar ist eine Voraussetzung für die Verlängerung einer bestehenden Anerkennung. Die Schulung vermittelt alle Änderungen/Neuerungen in den BGK-Gütesicherungen sowie in den mitgeltenden Rechtsbestimmungen. Sie bietet den Teilnehmern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen.
Schulungstermine 2024
Wiederholungsschulung für Probenehmende - Online
22.03.2024 von 10 – 12 Uhr
Anmeldung (gotowebinar.com)
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Technische und Systemanforderungen von BGK Online-Seminaren und Schulungen
Webkameras sind für die Teilnahme nicht erforderlich, da nur die Kameras der Referenten freigeschaltet werden. Während des Seminars können die Teilnehmenden wahlweise über Mikrofon, Telefon oder Chat zum Seminar beitragen. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen des Online-Seminars finden Sie unter Systemanforderungen.
Anmeldung und Bestätigung
Mit der Bestätigung der Anmeldung erhalten alle Teilnehmer den persönlichen Link, der Ihnen den Zugang zum Online-Seminar ermöglicht. Die Schulungsunterlagen werden Ihnen rechtzeitig von Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt.
Weitere allgemeine Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.