Bioabfallwirtschaft in Deutschland

Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Kreislaufwirtschaft. 30 bis 40 % der Abfälle aus Haushaltungen sind organische Küchen- und Gartenabfälle. Sie sind die mit Abstand größte Wertstofffraktion.

In den vergangenen Jahren hat sich im Abfallrecht eine Wende von der Abfallwirtschaft hin zur Kreislaufwirtschaft vollzogen. Kreislaufwirtschaft bedeutet, die in Abfällen enthaltenen Wertstoffe zu recyceln, d.h. für die Herstellung neuer Produkte nutzbar zu machen. Dies gilt nicht nur für klassische Wertstoffe wie Papier, Glas und Metalle, sondern auch für Bioabfälle.

Verwertungsgebot, Getrenntsammelpflicht

Das Verwertungsgebot gehört zu den Grundpflichten des Abfallrechts. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung, wenn sie wirtschaftlich zumutbar ist und für die erzeugten Produkte ein Markt besteht (§ 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG). Für Bioabfälle treffen beide Voraussetzungen zu.
Seit dem 1.1.2015 ist die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen in Deutschland Pflicht (§ 11 Absatz 1 KrWG).

Bioabfälle sind …

Bioabfälle sind Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, die durch Mikroorganismen , bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können (Begriffsbestimmung gem. Bioabfallverordnung, gekürzt).
Bioabfälle zur Verwertung stammen im wesentlichen

  • aus der getrennten Sammlung aus privaten Haushaltungen (Biotonne). Mittels Biotonne erfasste organische Küchen- und Gartenabfälle werden auch 'Biogut' genannt.
  • aus der direkten Anlieferung von Pflanzenabfällen privater oder gewerblicher Herkunft an Behandlungsanlagen. Solche Pflanzenabfälle werden auch Grüngut genannt.
  • aus Gewerbe- und Industrie.

Bioabfälle müssen für die Verwertung geeignet und zulässig sein. Entsprechende Bioabfälle sind in Anhang 1 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gelistet. Aus Bioabfällen hergestellte Dünge- und Bodenverbesserungsmittel (Regelfall) dürfen zudem nur Stoffe enthalten, die nach Anlage 2 der Düngemittelverordnung (DüMV) zulässig sind.

Bereiche der Biologischen Abfallwirtschaft

Unter dem Begriff "Biologische Abfallwirtschaft" werden im wesentlichen folgende Bereiche zusammengefasst:

  • Sammlung der Bioabfälle, z.B. mittels Biotonne
  • Behandlung der Bioabfälle in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen
  • Verwertung der hergestellten Komposte oder Gärprodukte, z.B. als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

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