Klärschlammverwertung

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) veröffentlicht.

Im Mai 2018 ist die Neuauflage der UBA-Schrift zur Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland erschienen.

Nach jahrelangem Ringen um eine Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist diese am 02.10.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Am darauf folgenden Tag ist die Novelle in Kraft getreten und ersetzt die bisher gültige Klärschlammverordnung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch dann, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind.

Der Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten (VQSD) e. V. hat auf seiner Homepage eine Pressemitteilung sowie seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) veröffentlicht.

Namhafte Verbände plädieren für die Fortführung einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft von Klärschlämmen. Sie widersprechen damit der Absicht der Regierungsparteien, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken auslaufen zu lassen.

Die derzeit gültige Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist seit dem 1. Juli 1992 in Kraft. Für eine Vielzahl von Bestimmungen der Verordnung hat sich ein Änderungsbedarf ergeben, dem nun entsprochen werden soll. Neben einer deutlichen Verschärfung der Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe soll in die Neufassung der Verordnung eine regelmäßige Qualitätssicherung integriert werden. Die Anhörung der beteiligten Kreise fand am 29. Oktober in Bonn statt.

In zahlreichen Biogasanlagen werden neben pflanzlichen Materialien auch tierische Nebenprodukte wie Rückstände aus der Milchverarbeitung oder überlagerte Lebensmittel mit tierischen Anteilen verarbeitet. Auch einige Kompostierungsanlagen haben sich auf die Annahme und Mitverarbeitung von Stoffen wie Borsten/Hornabfälle oder Eierschalen spezialisiert. Diese Anlagen unterliegen u. a. den Vorgaben der Tierische Nebenprodukte-Beseiti-gungsverordnung (TierNebV)...

 

Rekultivierungsflächen, Altlasten und Deponien sind typische Standorte, die aufgrund mangelnder Nährstoff- und Humusvorräte einen zu geringen Anteil an pflanzenverfügbarem Bodenwasser, eine unzureichende Durchlüftung sowie eine geringe Durchwurzelungstiefe aufweisen und daher schwierig zu begrünen sind. In der hier vorliegenden Studie wird untersucht, inwieweit die Eigenschaften solcher Standorte durch die Anwendung von Klärschlammkompost und Gemischen aus Kompost mit mineralischen…

Der Nutzung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors soll unter Kreislaufwirtschafts- und Ressourcenaspekten in Zukunft eine verstärkte Bedeutung zukommen. Darüber sind sich, wie Gespräche über das Thema Klärschlamm als Dünger kürzlich gezeigt hätten, die Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft, die Bundesländer sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) einig, sagte Claus-Gerhard Bergs vom Bundesumweltministerium (BMU) auf den 6. DWA-Klärschlammtagen in Fulda...

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