Was darf in die Biotonne rein, was nicht?

Über die Biotonne werden für die Verwertung geeignete Bioabfälle erfasst werden, die in privaten Haushaltungen anfallen. Grundsätzlich geeignet sind Bioabfälle, die in Anhang 1 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gelistet sind; dabei handelt es sich jedoch nicht um eine verbindliche Liste.

Welche Bioabfälle auf lokaler Ebene tatsächlich über die Biotonne erfasst werden können, hängt insbesondere von den konkreten Verwertungsmöglichkeiten und Behandlungsanlagen ab. Die verbindliche Festlegung der Bioabfälle, die in der Biotonne vor Ort gesammelt werden dürfen, trifft der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die für die getrennte Sammlung zuständigen Kommunen geben in ihren Unterlagen zur Abfallentsorgung an, welche Materialien in die Biotonne sollen und welche nicht. Diese Vorsortiervorgaben sind zu beachten.

In den folgenden Listen sind Beispiele von geeigneten und ungeeigneten Materialien genannt.

Das gehört in die Biotonne

Gartenabfälle Abraum von Beeten, Baum-, Hecken-, Strauchschnitt, Reisig
  Rasenschnitt (möglichst angetrocknet), Moos
  Pflanzen (auch mit Wurzelballen), Schnittblumen, Unkraut
  Blätter (Laub- und Nadelholz)
  Fallobst
  Heu und Stroh (in haushaltsüblichen Mengen)
  Holz, Holzwolle, Holzspäne (nur von unbehandeltem Holz)
   
Küchenabfälle Verdorbene Nahrungsmittel (ohne Verpackung)
  Speisereste (gekocht, ungekocht) inkl. Knochen in haushaltsüblichen Mengen
  Reste von Käse und Wurst, Eierschalen, Milchprodukte
  Reste von Salat, Gemüse
  Reste von Brot und Backwaren
  Obst inkl. Schalen und Kerne, Süd- und Zitrusfrüchte, Nussschalen
  Kaffeefiltertüten, Kaffeesatz
Kaffeepads (nur aus Filterpapier und Kaffeesatz bestehend)
Teebeutel (ohne Kunststoffanteile oder Metallklammern)
  Küchenpapiere und Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) zum Auslegen des Vorsortierbehälters oder Einschlagen feuchter Bioabfälle
  Topfpflanzen (ohne Topf)
Blumenerde (nur ohne Anteil an Fremdstoffen wie Styropor)

Das kann auch noch geeignet sein

In der nachfolgenden Tabelle finden sich Materialien, deren Zuweisung zur Biotonne von einzelnen Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Neben möglichen Bedenken enthält die Tabelle auch Empfehlungen, wie den Bedenken Rechnung getragen werden kann.

Stoffmögliche BedenkenEmpfehlung
Schalen von Zitrusfrüchten
  • Annahme höherer Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln
  • können in großen Mengen den Rotteprozess ungünstig beeinflussen

in haushaltsüblichen Mengen für die Kompostierung oder Vergärung geeignet;
eine Erfassung über die Biotonne ist zu empfehlen

Fleisch, Fisch
  • erhöhtes Risiko von Geruchsemissionen
  • ggf. erhöhtes Risiko von Ungezieferbefall
Reste von Fleisch und Fisch können z.B. in Zeitungspapier eingewickelt werden;
eine Erfassung über die Biotonne ist zu empfehlen
Tierhaare, Federn
  • unterliegen veterinärrechtlichen Bestimmungen
  • können Parasiten enthalten, die bei ordnungsgemäßer Behandlung abgetötet werden
in haushaltsüblichen Mengen (keine Haare/Federn von kranken Tieren);
eine Erfassung über die Biotonne ist zu empfehlen 
Benutztes Einstreu von Heimtieren
(z.B. Kaninchen, Meerschweinchen)
  • kann mineralische Stoffe enthalten, die keine Bioabfälle sind

nur biologisch abbaubares Einstreu (z.B. Heu, Stroh, Holzpellets);
eine Erfassung über die Biotonne ist zu empfehlen

biologisch abbaubare dünnwandige Kunststoffbeutel
(als Einlage in Vorsortierbehälter
in der Küche)
  • häufig kein Nachweis der vollständigen Abbaubarkeit in der für die Kompostierung oder Vergärung vorgesehenen Zeit
  • Risiko von Partikeln nicht abgebauter Kunststoffe im fertigen Kompost oder Gärprodukt, die als Fremdstoffe bewertet werden (Risiko einer Grenzwertüberschreitung)

nur soweit nach der Sortiervorgabe der Kommune ausdrücklich zulässig, ansonsten nicht;
eine Erfassung über die Biotonne ist i.d.R. nicht zu empfehlen.
Als Einlage für Vorsortierbehälter werden Papiertüten und/oder Verwendung von Zeitungspapier empfohlen

Das darf nicht in die Biotonne

KunststoffeSammelbeutel aus Plastik (typisch: Abreißbeutel auf Rollen); 
Einkaufstüten, Säcke
Verpackungen aus Kunststoff (für Wurst, Käse u.a.)
Kunststoffkörper wie Flaschen, Becher, Dosen, Tuben, Schalen, Kanister, Eimer, Schraubdeckel, Korken
Cateringgeschirr, Einweggeschirr und -besteck (auch aus biologisch abbaubaren Kunststoffen), Kaffeekapseln, Milchdöschen
Blumentöpfe
Geschenkbänder, Gummiartikel
GlasGlaskörper, Glasscherben, Flachglas
MetalleKronkorken, Kaffeekapseln, Draht
Büchsen, Becher, Flaschen, Dosen
Alufolie, Draht
Gartengeräte, Messer (typische Versehen)
VerbundstoffeKartonverbundverpackungen (z.B. Tetrapack), Papierverbunde (z.B. Verpackungen mit Kunststofffenster), beschichtete Papiere (inkl. Hochglanzpapier), verklebte Papiere (z.B. Alttapeten) 
Babywindeln, Inkontinenzwindeln
verpackte Lebensmittelverpackte Lebensmittel aus Kunststoff, Glas, Metall, Verbundstoffe, auch mit Resten von Bioabfall
mineralische StoffeAsche, Ruß, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenasche
Blumentöpfe und Scherben
Mauerwerk, Keramik, Scherben, Gips
Kleintierstreu (mit mineralischen Bestandteilen)
Sonstige FremdstoffeHygieneartikel wie Wattestäbchen, Tampons, Binden, Pflaster, Verbandmaterial
Exkremente von Tieren (z.B. Hundekot)
Holzreste, behandelt (z.B. imprägniert, lackiert, lasiert), Möbelholz, Spanplattenholz

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