Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um
diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für
Sie zusammengefasst.