Prüfungen
Untersuchungen
Gütezeichennehmer sind verpflichtet, ihre Holz- und Pflanzenaschen regelmäßig untersuchen zu lassen.
Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen richtet sich nach der Menge der erzeugten Holz- und Pflanzenaschen. Die im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
jährliche Erzeugung gütegesicherter Aschen | Anerkennungsverfahren | Überwachungsverfahren | ||
---|---|---|---|---|
EU | LPU | KU | LPU | |
bis 100 t | 1 | 2 | 1 | 2 |
bis 1.000 t | 2 | 4 | 1 | 4 |
über 1.000 t | 3 | 6 | 1 | 6 |
EU = Einstufungsuntersuchung, KU = Kontrolluntersuchung, LPU = Leitparameteruntersuchung
Die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK halbjährlich überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.
Probenahme
Im Rahmen der Gütesicherung werden regelmäßige Untersuchungen der Holz- und Pflanzenaschen durchgeführt. Die Untersuchungen werden entsprechend des Parameterumfangs und des Status des Zeichenverfahrens unterschieden in
- EU Einstufungsuntersuchung (im Anerkennungsverfahren)
- KU Kontrolluntersuchung (im Überwachungsverfahren)
- LPU Leitparameteruntersuchung (im Anerkennungs- und Überwachungsverfahren)
Die Probenahmen werden von folgenden Personen durchgeführt:
Probenehmer | Art der Untersuchung |
---|---|
Prüfbeauftragter |
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von BGK anerkannter Prüfbeauftragter |
|
GS-Beauftragter der Feuerungsanlage |
|
Probenahmen sind gemäß Dok. 252-012-2 Durchführung der Probenahme durchzuführen.
Über jede Probenahme ist ein Probenahmeprotokoll anzufertigen und der Probe beizufügen.
Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Probenehmer. Anerkannte Probenehmer sind verpflichtet an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen.
GS-Beauftragte sind verpflichtet an einer Schulung zur Sach- und Fachkunde teilzunehmen, die unter anderem eine Unterweisung zur sachgerechten Probenahme beinhaltet.
Prüflabore
Zur Durchführung von Asche-Untersuchungen bedient sich die BGK neutraler Prüflabore.
Die Benennung von Prüflaboren erfolgt auf Antrag durch den Fachausschuss-Dünger. Prüflabore müssen über die notwendigen Geräte und Methodenkompetenzen verfügen, um die vorgesehenen Untersuchungen durchführen zu können. Als Nachweis ist eine gültige Akkreditierungsurkunde vorzulegen, in deren Anlage die Kompetenz für die für die Gütesicherung relevanten Prüfparameter ausgewiesen ist. Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Prüflabore.
Prüflabore müssen vom Auftraggeber, von der Gütegemeinschaft (BGH) sowie vom Träger der Qualitätssicherung (BGK) unabhängig sein.
Prüfung der Prozesslenkung
Feuerungsanlagen, die an der Gütesicherung teilnehmen, müssen über eine Dokumentation ihrer Prozesskette verfügen, in der die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte besondere Risiken ausgehen können.
Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.
Prüfungen der Anforderungen an die Prozesslenkung (Eigenüberwachung) werden von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Prüfbeauftragten durchgeführt.
Prüfbeauftragte
Prüfbeauftragte der Gütesicherung verfügen über Sach- und Fachkunde, die sie in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungen erweitern.
Prüfungen der gütegesicherten Erzeugung und Verwertung von Holz- und Pflanzenaschen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Sie haben den Zweck
- die Aufgaben und Pflichten zu prüfen, die der Gütezeichennehmer im Rahmen der Eigenüberwachung zu erfüllen hat sowie
- eine permanente Qualitätsverbesserung zu initiieren und nachzuverfolgen.