Methoden
Biotonnenkontrolle
Seit dem 1. Januar 2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) verpflichtet, überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu erfassen (§ 11 KrWG) [1]. Bioabfälle aus privaten Haushaltungen (Küchenabfälle und Gartenabfälle) sowie dem Kleingewerbe - im folgenden Biogut genannt - werden i. d. R. über die Biotonne erfasst. Dabei ist insbesondere eine Vermeidung von Kunststoff als Fremdstoff in Bioabfällen anzustreben (§ 3c BioAbfV) (pdf).
Bonitur fester Bioabfällle
Bei der Bonitur fester Bioabfälle wird die qualitative Sortenreinheit einer Anlieferung von Bioabfällen anhand der erkennbaren Verunreinigung mit Fremdstoffen auf einer definierten Fläche visuell erfasst und mittels eines Boniturschemas graduell bewertet.
Die hier vorgestellte Anleitung der BGK beschreibt eine Vorgehensweise, wie die Bonitur von Bioabfällen durchgeführt werden kann. Die Vorgehensweise wurde u. a. mit sachkundigen Stellen und Betreibern von Bioabfallbehandlungsanlagen abgestimmt, die sowohl Erfahrungen mit der Bonitur von Bioabfällen als auch mit der Durchführung von Chargenanalysen haben.[pdf]
Sichtkontrolle fester Bioabfälle
Anleitung zur Feststellung von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in festen Bioabfällen gemäß den Vorgaben der BioAbfV.
Gemäß § 2a Absatz 4 der Bioabfall-verordnung (BioAbfV vom xx.xx.xxxx) ist bei jeder Anlieferung von Bio-abfällen vor der weiteren Behandlung eine Sichtkontrolle auf Fremdstoffe und insbesondere Kunststoffe durch-zuführen. Ein detailliertes Verfahren, wie dabei vorzugehen ist, hat der Verordnungsgeber nicht bestimmt.
Die hier vorgestellte Anleitung der BGK beschreibt eine Vorgehensweise, wie Sichtkontrollen gemäß der BioAbfV [1] umgesetzt werden können. Anpassungen an spezifische Bedingungen vor Ort sind ggf. erforderlich.(pdf)
Abbaustabilität organischer Dünger
Methode zur Untersuchung der Abbaustabilität organischer Stoffe sowie Berechnung ihres dauerhumuswirksamen Anteils an organisch gebundenen Kohlenstoff. (pdf)
Chargenanalyse - Methode zur Bestimmung des Fremdstoffgehaltes fester Bioabfälle
Mit der Chargenanalyse wird der Gehalt an Fremdstoffen in festen Bioabfällen aus der getrennten Sammlung festgestellt. In der Regel handelt es sich um Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, inkl. mit erfasste gewerbliche Bioabfälle (Biogut).
Teil I der Chargenanalyse findet Anwendung bei der Untersuchung von Fremdstoffen in unaufbereiteten Bioabfällen, die an Bioabfallbehandlungsanlagen angeliefert werden. Soweit bereits aufbereitete Bioabfälle angeliefert werden, ist Teil II der Chargenanalyse anzuwenden.
Teil II der Chargenanalyse findet Anwendung, soweit der Bioabfall zur weiteren Behandlung aufbereitet worden ist. Als ‚Aufbereitung‘ gelten Maßnahmen der Zerkleinerung und/oder Fraktionierung (Siebung) und/oder Abscheidung von Fremdstoffen vor der biologischen Behandlung. Die Anwendung der Methode für aufbereiteten Bioabfall setzt eine Stückigkeit des Bioabfalls von < 120 mm voraus.
Die hier zur Verfügung gestellte Methodenvorschrift entspricht der Fassung des Methodenbuches zu Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel und Substrate der BGK, 5. Auflage, 6. Ergänzungslieferung 9/2021, Kapitel II C 4.(pdf)
Gebietsanalyse - Methode zur Bestimmung der Sortenreinheit von Biogut eines Entsorgungsgebietes
Die 'Gebietsanalyse' findet Anwendung bei der Untersuchung des Gehaltes an Fremdstoffen in Bioabfällen aus der getrennten Sammlung aus Haushaltungen (mittels Biotonne erfasstes Biogut). Die Ergebnisse können als eine Grundlage von Angaben zur Sortenreinheit der Bioabfälle dienen,etwa im Zuge von Ausschreibungen der Bioabfallverwertung, um Risiken bei der Verwertung kalkulierbar zu machen oder um nach Maßgabe der Fremdstoffgehalte unterschiedliche Preise abzufragen. Die Ergebnisse können ferner als eine Entscheidungsgrundlage dafür herangezogen werden, ob in einzelnen Sammelgebieten Kontrollen der Sortierdisziplin der Abfallbesitzer erforderlich sind, etwa bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Gebietsanalysen werden in der Regel von kommunalen Entsorgungsträgern ausgeschrieben und von dafür geeigneten Untersuchungsstellen durchgeführt. (pdf)
Umgang mit Befunden unterhalb der Bestimmungsgrenze
Der Umgang mit Befunden unterhalb der Bestimmungsgrenze ist weitgehend ungeregelt. Für den Bereich ihrer RAL-Gütesicherungen hat die BGK daher Festlegungen getroffen und in diesem Methodenpapier erläutert.(pdf)