Produkte und Anforderungen

Gütesicherbare Produkte

Gütesicherbare Gärprodukte sind hygienisch unbedenkliche, biologisch stabilisierte Endprodukte aus einem Fermentationsprozess.

  • Flüssige Gärprodukte sind pumpfähig und werden z.B. über Schleppschläuche als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel im Pflanzenbau ausgebracht.
  • Feste Gärprodukte sind stichfest und streufähig. Sie werden mit der für Schüttgut üblichen Maschinentechnik im Pflanzenbau eingesetzt.

Die vorgenannten Gärprodukte können auch durch weitergehende Aufbereitung veredelt werden. Bei flüssigen Gärprodukten kann z.B. eine Eindampfung erfolgen. Für feste Gärprodukte sind Trocknungsverfahren bzw. Pelletierungen möglich.

Qualitätsanforderungen

Hygienische Unbedenklichkeit

Die verwendeten Einsatzstoffe sind so aufzubereiten und zu behandeln, dass die daraus hergestellten Gärprodukte bei sachgerechter Anwendung im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen unbedenklich sind.

Entsprechende Anforderungen der Gütesicherung beziehen sich sowohl auf die "Behandlung zur Hygienisierung" als auch auf Untersuchungen der Endprodukte. Im Einzelnen sind dies:

  • Prüfung der hygienischen Wirksamkeit des eingesetzten Behandlungsverfahrens (Prozessprüfung) oder anderen vergleichbaren Verfahren,
  • Nachweis der Einwirkung bestimmter Temperaturen über einen festgelegten Zeitraum im Behandlungsverfahren (Prozessführung, Prozessüberwachung),
  • Regelmäßige Untersuchungen der Endprodukte auf seuchenhygienische Parameter (Salmonellen) und phytohygienische Parameter (keimfähige Samen und austriebfähige Pflanzenteile).

Mit den vorgenannten Anforderungen der Gütesicherung sind auch die Anforderungen der geltenden Rechtsbestimmungen abgedeckt.

Prüfzeugnis

Für jede Untersuchung erhält der Gütezeichennehmer von der BGK ein Prüfzeugnis. Das Prüfzeugnis ist Grundlage für die Kennzeichnung der jeweils untersuchten Charge.
Das Prüfzeugnis umfasst 3 Seiten. Es enthält Angaben über folgende Sachverhalte:

  • Bezeichnung des Produktes, Hersteller, Warendeklaration der Gütesicherung, ordnungsgemäße düngemittelrechtliche Kennzeichnung, Zweckbestimmung und Anwendungsbereiche, Bestätigung der regelmäßigen Güteüberwachung durch die BGK (Seite 1, Hauptblatt).
  • Angaben zur Probenahme, verarbeitete Einsatzstoffe, Dokumentation der Analysenergebnisse (Seite 2).
  • Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft inkl. Hinweisen auf mögliche Einschränkungen der Anwendung (Seite 3).

In Ergänzung zu den Prüfzeugnissen stellt die BGK dem Gütezeichennehmer für jedes gütegesicherte Produkt ein Jahreszeugnis aus. Das Jahreszeugnis basiert auf Mittelwerten der zurückliegenden Untersuchungen des betreffenden Produktes.

Merkblatt zum Prüfzeugnis

Als Hintergrundinformation zu den Inhalten des Prüfzeugnisses hat die BGK ein Merkblatt herausgegeben. Am Beispiel eines Muster-Prüfzeugnisses werden darin die Inhalte und Aussagen des Prüfzeugnisses näher erläutert. Das Merkblatt dient der Information des Gütezeichennehmers und kann von diesem an interessierte Kunden weitergegeben werden.

Zulässige Einsatzstoffe

Gütegesicherte Gärprodukte werden ausschließlich aus geeigneten und zulässigen Einsatzstoffen hergestellt. Die Stoffe sind im 'Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe für die Herstellung von Kompost und von Gärprodukten' abschließend bestimmt.

Das Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe deckt auch die nach Düngerecht sowie nach Abfall- und Veterinärrecht geltenden Vorgaben an die Zulässigkeit und Eignung von Stoffen bei der Herstellung von Düngemitteln bzw. deren Inverkehrbringen ab.

Prozesslenkung

Biogasanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte ausgehen können.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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