Produkte und Anforderungen
Gütesicherbare Substrate
Gütesicherbare Substrate sind all diejenigen, die einer erfolgreichen Aufbereitung von zulässigen Einsatzstoffen unterzogen wurden. Diese beinhaltet die Bearbeitung ehemaliger Lebens-, Genuss- und Heimtierfuttermittel zur Vorbereitung der weiteren Verarbeitung in biologischen Behandlungsanlagen. Typische Schritte der Aufbereitung sind die Abtrennung von Verpackungsanleitungen und anderen Fremdstoffen, Maßnahmen der Zerkleinerung und Homogenisierung sowie ggf. Maßnahmen zur Hygienisierung.
Qualitätsanforderungen
Hygienestatus
Düngemittel, die unter Verwendung von Substraten aus dem Lebensmittelrecycling hergestellt wurden, müssen hygienisch unbedenklich sein. Dies wird durch eine thermische Behandlung (i. d. R. > 70°C, min. 1h) sichergestellt. Die thermische Behandlung kann entweder in der Aufbereitungsanlage oder auch in der nachgeschalteten biologischen Behandlungsanlage erfolgen. Der jeweilige Hygienestatus der Substrate wird in den Dokumenten der Gütesicherung ausgewiesen. Im Falle einer thermischen Behandlung im Rahmen der Aufbereitung wird der Behandlungserfolg im Zuge der Fremdüberwachung der Gütesicherung regelmäßig geprüft.
Zertifikate
Für jede Untersuchung erhält der Gütezeichennehmer von der BGK ein Zertifikat. Das Zertifikat ist Grundlage für die Warendeklaration der jeweils untersuchten Charge.
Es enthält Angaben über folgende Sachverhalte:
- Angabe zur Übereinstimmung mit den Vorgaben der Gütesicherung Lebensmittelrecycling,
- Abbildung des Gütezeichens, sofern alle Vorgaben eingehalten sind
- Warendeklaration: Angaben zu Einsatzstoffen, Probenahme, Analyseergebnisse, Hinweise zu Transport und Lagerung, Beschränkungen und Zweckbestimmung der Substrate.
Zulässige Einsatzstoffe
Zulässige Einsatzstoffe für den Einsatz in gütegesicherten Aufbereitungsanlagen sind:
- Handelsübliche ehemalige Nahrungs- und Genussmittel sowie Heimtiernahrung, die nicht mehr zum Verzehr bestimmt sind,
- Rückstände aus der Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung von Lebens- und Genussmitteln z. B. Küchenabfälle aus Großküchen, Kantinen oder Gastronomie,
- Rückstände von fertig zubereiteten Speisen aus Verpflegungseinrichtungen, von Veranstaltungen und anderen Cateringmaßnahmen (Speiseabfälle).
Die v. g. Materialien dürfen in den Aufbereitungsanlagen auch in Verbindung mit den jeweiligen Verkaufsverpackungen verarbeitet werden. Um- und Transportverpackungen sind vor der Aufbereitung abzutrennen.
Ehemalige Lebensmittel, die in Verkaufsverpackungen aus Glas oder Metall verpackt sind, dürfen nur in dafür geeigneten Aufbereitungsanlagen verarbeitet werden. Bei gütegesicherten Aufbereitungsanlagen wird die Eignung im Rahmen der Anlagenbeschreibung definiert und im Anlagenaudit regelmäßig geprüft.
Verpackte und unverpackte Einsatzstoffe sind bei der Aufbereitung stets getrennt zu verarbeiten. Die Trennung kann räumlich, durch zwei unterschiedliche Behandlungsstränge, oder zeitlich, durch eine zeitlich versetzte Behandlung, vollzogen werden.
Prozesslenkung
Aufbereitungsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Substrate Endprodukte ausgehen können.
An den Kontrollpunkten müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung sowie im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.