Produkte und Anforderungen

Gütesicherbare Substrate

Gütesicherbare Substrate sind all diejenigen, die einer erfolgreichen Aufbereitung von zulässigen Einsatzstoffen unterzogen wurden. Diese beinhaltet die Bearbeitung ehemaliger Lebens-, Genuss- und Heimtierfuttermittel zur Vorbereitung der weiteren Verarbeitung in biologischen Behandlungsanlagen. Typische Schritte der Aufbereitung sind die Abtrennung von Verpackungen und anderen Fremdstoffen, Maßnahmen der Zerkleinerung und Homogenisierung sowie ggf. Maßnahmen zur Hygienisierung.

Qualitätsanforderungen

Hygienestatus

Düngemittel, die unter Verwendung von Substraten aus dem Lebensmittelrecycling hergestellt wurden, müssen hygienisch unbedenklich sein. Dies wird durch eine thermische Behandlung (i.d.R. > 70°C, min. 1h) sichergestellt. Die thermische Behandlung kann entweder in der Aufbereitungsanlage oder auch in der nachgeschalteten biologischen Behandlungsanlage erfolgen. Der jeweiligen Hygienestatus der Substrate wird in den Dokumenten der Gütesicherung ausgewiesen. Im Falle einer thermischen Behandlung im Rahmen der Aufbereitung wird der Behandlungserfolg regelmäßig geprüft.

Zertifikate

Für jede Untersuchung erhält der Gütezeichennehmer von der BGK ein Zertifikat. Das Zertifikat ist Grundlage für die Warendeklaration der jeweils untersuchten Charge. 
Es enthält Angaben über folgende Sachverhalte:

  • Angabe zur Übereinstimmung der Vorgaben der Gütesicherung Lebensmittelrecycling,
  • Abbildung des Gütezeichens,
  • Warendeklaration der Gütesicherung (Angaben zu Einsatzstoffen, Probenahme, Analyseergebnisse, Hinweise zu Transport und Lagerung, Beschränkungen und Zweckbestimmung der Substrate).
     

Zulässige Einsatzstoffe

Zulässige Einsatzstoffe für den Einsatz in gütegesicherten Aufbereitungsanlagen sind:

  • Handelsübliche ehemalige Nahrungs- und Genussmittel sowie Heimtiernahrung, die nicht mehr zum Verzehr bestimmt sind,
  • Rückstände aus der Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung von Lebens- und Genussmitteln z.B. Küchenabfälle aus Großküchen, Kantinen oder Gastronomie,
  • Rückstände von fertig zubereiteten Speisen aus Verpflegungseinrichtungen, von Veranstaltungen und anderen Cateringmaßnahmen (Speiseabfälle).

Die v. g. Materialien dürfen in den Aufbereitungsanlagen auch in Verbindung mit den jeweiligen Verkaufsverpackungen verarbeitet werden. Um- und Transportverpackungen sind vor der Aufbereitung abzutrennen.
Ehemalige Lebensmittel, die in Verkaufsverpackungen aus Glas oder Metall verpackt sind, dürfen nur in dafür geeignete Aufbereitungsanlagen verarbeitet werden. Bei gütegesicherten Aufbereitungsanlagen wird die Eignung im Rahmen der Anlagenbeschreibung definiert und im Anlagenaudit regelmäßig geprüft.
Verpackte und unverpackte Einsatzstoffe sind bei der Aufbereitung stets getrennt zu verarbeiten. Dies kann räumlich, durch zwei unterschiedliche Behandlungsstränge, oder zeitlich, durch eine zeitlich versetzte Behandlung, geschehen.

Prozesslenkung

Aufbereitungsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Substrate Endprodukte ausgehen können.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein. 

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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