Genehmigung

Die Biotonne ist ein etabliertes Sammelsystem für organische Abfälle aus privaten Haushaltungen. Mit der verpflichtenden Getrenntsammlung ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob nicht auch gewerbliche Bioabfälle über dieses System mit erfasst werden können.

Das EEG ist als Rechtsbestimmung schon mehr als komplex und für den Biogasanlagenbetreiber eine 'harte Nuss'. Bei der Verarbeitung von Bioabfällen wird dann besonders interessant, wenn mehrere Rechtsbereiche mit unterschiedlichen Regelungsabsichten auf einander treffen.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Januar 2015 seinen Abschlussbericht über die "Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen" herausgegeben.

Die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1.1.2015 Pflicht.

Die neue tierische Nebenprodukt-Verordnung EC 1069/2009 tritt am 4. März 2011 in Kraft. Mit den nun gefassten Beschlüssen für die Durchführungsverordnung SANCO/7066/2010 sind die Beratungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Interessensvertretern weitgehend abgeschlossen. Wie zu erwarten war – das Ergebnis ist zwiespältig.

Quelle: H&K aktuell 1/2_2011, Seite 8

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