Seit dem Jahr 2010 gelten für bestimmte Inhaltsstoffe von Düngemitteln erweiterte Kennzeichnungspflichten nach Düngemittelverordnung (DüMV). Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) im vergangenen Jahr ihren Mitgliedern empfohlen, orientierende Untersuchungen zu diesen zusätzlichen Parametern durchzuführen, um zu prüfen, inwieweit hier Komposte oder Gärprodukte betroffen sein können.
Quelle: H&K aktuell 03/2011