Hygiene

Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die vom Menschen in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen. Einige wenige dieser „neuen“ Pflanzen verhalten sich invasiv.

Etliche Kompostierungsanlagen berichten über Anfragen zur Annahme von Ahornbäumen, die aufgrund eines Befalls mit der Rußrindenkrankheit gefällt werden müssen.

Neues zu Ambrosia

Seit Jahren beschäftigen sich Wissenschaftler intensiv mit dem Thema Ambrosia. Das „Beifußblättrige Traubenkraut“ (Ambrosia artemisiifolia) ist ein Neophyt aus Nordamerika, der sich in jüngster Zeit auch in Deutschland verstärkt ausbreitet. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob die Pflanzen in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ohne Risiko der Weiterverbreitung verarbeitet werden können.

Wie das Thünen-Institut für Biodiversität in Braunschweig mitteilt, gibt es derzeit keine Anhaltspunkte, dass krankheitserregende Clostridien oder das Nervengift Botox in Gärprodukten vorkommen oder sich bei der anaeroben Behandlung vermehren könnten.

In den vergangenen Wochen sind in deutschen und niederländischen Nutzgeflügelbeständen Fälle von Vogelgrippe (Subtyp A/H5N8) nachgewiesen worden. Da nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass Erreger unerkannt in Bioabfallbehandlungsanlagen gelangen könnten, stellt sich die Frage, welches Risiko damit verbunden wäre.

 

Quelle: H&K aktuell 12/2014

Im Zuge der Novellierung der Bioabfallverordnung wurden auch die Vorgaben zur Prozessführung geändert und die Vorgaben an die Prozessüberwachung konkretisiert. Hier nun der Überblick zu den wichtigsten Änderungen und zum Handlungsbedarf.

Quelle: H&K aktuell 01/2_2013

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat die Ergebnisse eine Langzeitstudie über ‚Gesundheitsrisiken durch biologische Arbeitsstoffe in Kompostierungsanlagen‘ veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stand die Wirkung von luftgetragenen Keimen bzw. Stäuben auf die Beschäftigten.
Organische Stäube (Bioaerosole) sind sehr komplex zusammengesetzt.

In § 9 der Tierische-Nebenprodukte-Besei-tigungsverordnung (TierNebV) wird für den Transport bzw. die Abgabe von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (TNP), die Durchführung eines speziellen Lieferscheinverfahrens vorgeschrieben.

Ein Hinweis der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), wonach sich Hobbygärtner bei der Arbeit mit ‚Komposterde‘ mit Legionellen infizieren könnten, hatte nach einem Presseecho bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) zu verschiedenen Nachfragen geführt.

Quelle: H&K aktuell 8/9 2012

Laut Empfehlung der Landwirtschaftskammer NRW sollen die Besitzer von Buchsbaumpflanzen ihre Hecken oder Solitärgewächse aktuell auf Befall mit dem Buchsbaumzünsler (Diaphania perspectalis) kontrollieren. Die Raupen dieses erst seit einigen Jahren bei uns auftretenden Schädlings können erhebliche Fraßschäden am Buchsbaum hervorrufen.

Quelle: H&K aktuell 06/2012

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