Am 01. Januar 2007 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG ) von 16 auf 19 % angehoben (Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29.06.2006, HbeglG 2006 - BGBl. 1 S.1402). Der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist unverändert geblieben. Das heißt, dass alle Gegenstände, die in Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr.1 und 2 des UStG geregelt sind, mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert werden. Dazu gehören u. a. die unter der lfd. Nr. 45 der Anlage 2 genannten…
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