Anerkennung
Probenahmen im Rahmen der RAL-Gütesicherungen dürfen nur von Probenehmern durchgeführt werden, die von der BGK anerkannt wurden.
Voraussetzung für die Listung im Verzeichnis anerkannter Probenehmer ist die Teilnahme an regelmäßigen Probenehmerschulungen der BGK. Die Schulungen werden i.d.R. im Turnus von drei Jahren angeboten.
Informationen zu den aktuellen Schulungsterminen finden Sie hier.
Für Untersuchungen im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich müssen die Probenehmer darüber hinaus für die Probenahme an ein notifiziertes Prüflabor angebunden sein. Einen Überblick zu den aktuellen Notifizierungen von Laboren für die Probenahme nach Fachmodul Abfall findet sich auf der Internetseite www.resymesa.de
Die im Rahmen der RAL-Gütesicherungen der BGK tätigen Probenehmer sind Bestandteil des Systems der Gütesicherung. Aus diesem Grunde müssen die Probenehmer gegenüber der BGK eine Verpflichtungserklärung abgeben, die gewährleistet, dass Bestimmungen der Gütesicherung anerkannt und eingehalten werden.
Bei Probenahmen zur Gütesicherung ist immer ein von der BGK vorgegebenes Probenahmeprotokoll zu verwenden.