Nach jahrelangem Ringen um eine Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist diese am 02.10.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Am darauf folgenden Tag ist die Novelle in Kraft getreten und ersetzt die bisher gültige Klärschlammverordnung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch dann, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind.