Abfallrecht

Mit der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) öffnet der Deutsche Bundestag die Biotonne für Teebeutel und Kaffeepads aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (BAK)

Am 01.05.2025 sind die letzten Änderungen der „kleinen“ Novelle der BioAbfV in Kraft getreten. Seitdem muss die Qualität von angelieferten Bioabfällen mittels Sichtkontrolle eingeschätzt werden.

Das Bundesumweltministerium hatte angekündigt, die BioAbfV nach der kleinen Novelle der BioAbfV neuzufassen und u. a. einen stärkeren Fokus auf die getrennte Sammlung, hochwertige Verwertung und Stofflenkung von Bioabfällen zu legen.

Am 01.05.2025 treten die Anforderungen des §2a BioAbfV in Kraft. In der dreijährigen Übergangszeit seit Mai 2022 haben bereits viele Aktivitäten und Maßnahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu deutlichen Verbesserungen der Bioabfallqualitäten geführt.

Seit langem sind die Mängel bei der Getrennterfassung von Bioabfällen in zahlreichen deutschen Städten und Kreisen bekannt: ineffektive Bringsysteme, niedrige Anschlussquoten, Missachtung der Getrenntsammelpflicht nach §20 KrWG. In einer neuen Datenanalyse beleuchtet der NABU den Status quo der Bioabfallsammlung.

Zum 01. Mai 2023 ist die Erweiterung des Geltungsbereiches der BioAbfV in Kraft getreten. Dies wirkt sich u. a. auf die Anwendung von Kompost im Garten- und Landschaftsbau und auf die Verwertung von Holz- und Pflanzenaschen aus, sofern diese gemeinsam mit behandelten Bioabfällen erfolgt.

Am 05.05.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Änderungen der BioAbfV sukzessive am 01.05.2023, am 01.11.2023 und am 01.05.2025 in Kraft.

Am 16.03.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom Bundeskabinett verabschiedet, wurde aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der H&K aktuell noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die BGK hat eine Anleitung zur „Sichtkontrolle“ herausgegeben. Sichtkontrollen sind nach der erwarteten Novelle der BioAbfV künftig für jede Anlieferung von Bioabfällen durchzuführen.

Mit der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird sich ihr Geltungsbereich deutlich ausweiten. Dann wird auch der Einsatz von Komposten im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) von den Vorgaben zur Behandlung und zur Untersuchung sowie von Berichts- und Kennzeichnungspflichten bei der Anwendung betroffen sein.