Nach den Methodenvorschriften der Bundesgütegemeinschaft und des VDLUFA wird der Gehalt an löslichem Kalium in Kompost aus dem CAL-Extrakt bestimmt.
Nach der Düngemittelverordnung muss lösliches Kaliumoxid (K2O) deklariert werden, wenn sein Gehalt in Kompost weniger als 70 % des Gesamtgehaltes beträgt. Tritt dieser Fall ein, erfolgt die Deklaration in den Prüfzeugnissen der Gütesicherung automatisch (Untersuchungsbericht, Fremdüberwachungszeugnis). Seitens der bayerischen…
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