Gärprodukt

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

Das EEG ist als Rechtsbestimmung schon mehr als komplex und für den Biogasanlagenbetreiber eine 'harte Nuss'. Bei der Verarbeitung von Bioabfällen wird dann besonders interessant, wenn mehrere Rechtsbereiche mit unterschiedlichen Regelungsabsichten auf einander treffen.

Bei der Behandlung von Bioabfällen ist in bestimmten Fällen der Einsatz von Hilfsmitteln erforderlich. Sie dienen z.B. der Fällung, Konditionierung oder Beeinflussung von Prozessbedingungen während der Kompostierung bzw. Vergärung. Für den Einsatz dieser Hilfsmittel sind neben der Wirksamkeit auch die nachfolgend beschriebenen Vorgaben des Dünge- und des Abfallrechts zu beachten.

Seit Gründung der Gütegemeinschaft Gärprodukte e. V. (GGG) im Jahre 2003 ist die Zahl der Mitglieder stetig gewachsen. Von den anfänglich sieben Gründungsmitgliedern ist die GGG zur mittlerweile mitgliederstärksten Gütegemeinschaft unter dem Dach der BGK gewachsen.

In § 9 der Tierische-Nebenprodukte-Besei-tigungsverordnung (TierNebV) wird für den Transport bzw. die Abgabe von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (TNP), die Durchführung eines speziellen Lieferscheinverfahrens vorgeschrieben.

Untersuchungsergebnisse von Materialien können nur ‚richtig‘ sein, wenn die dazu durchgeführte Probenahme ‚richtig‘ war. Dies gilt auch für Düngemittel wie Komposte oder Gärprodukte. War die Probenahme nicht repräsentativ, ist das Ergebnis nichts wert.

In einigen Kompostierungs- oder Biogasanlagen wird neben Energiepflanzen oder Reststoffen auch Pferdemist eingesetzt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Chargen, die aus der privaten Reitpferdehaltung oder von Rennbahnen bzw. aus Zuchtbetrieben stammen. Sie setzen sich meist aus größeren Anteilen Stroh gemischt mit den Exkrementen der dort gehaltenen Pferde zusammen. Für den Einsatz von solchem Pferdemist in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ist Folgendes zu beachten.

In 2011 können die ersten gütegesicherten Biogasanlagen auf eine 10-jährige erfolgreiche Teilnahme an der freiwilligen Gütesicherung bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) zurückblicken. Zu diesem Jubiläum hat die BGK den jeweiligen Betreibern eine entsprechende Urkunde ausgestellt. Die Jubilare können auf der Website der BGK unter www.kompost.de eingesehen werden.

Quelle: H&K aktuell 8_9/2011, S.

Am ersten Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner überarbeiteten Fassung in Kraft getreten. Es enthält für Strom aus Biogasanlagen eine Vergütungsstruktur, die sich aus einer neu festgelegten Grundvergütung und einem angepassten komplexen Bonussystem zusammensetzt. Mit den vorgenommenen Änderungen am Bonussystem werden die Anreize, bestimmte Verfahrenstechniken (Technologiebonus) einzuführen, die Verarbeitung spezieller Energiepflanzen (NawaRo-Bonus) zu fördern und die…

In Kompostierungs- und Biogasanlagen erzeugte Komposte und Gärrückstände werden in der Regel als organische Düngemittel abgegeben und auf Flächen verwertet. Dabei darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass bei der Abgabe einschlägige Rechtsbestimmungen zu beachten sind. Im Falle der landwirtschaftlichen Verwertung von Komposten und Gärrückständen sind dies insbesondere die Bestimmungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-verordnung (TierNebV).

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