Wer wir sind
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ist die von RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherungen für die Warengruppen
- Kompost (RAL-GZ 251)
- Gärprodukt (RAL-GZ 245)
- NawaRo-Gärprodukt (RAL-GZ 246)
- Dünger (RAL-GZ 252).
Die BGK ist unabhängig und neutral. Sie ist allein der Gütesicherung und der Förderung der guten fachlichen Praxis der Anwendung der gütegesicherten Erzeugnisse verpflichtet.
Zweck und Aufgaben der BGK sind in der Satzung des Vereins bestimmt.
Der Verein wurde am 22.01.1992 unter der Registernummer (Reg.-Nr) VR 6261 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn, am 26.01.2009 mit der Reg.-Nr. 6439683101495 im Transparenzregister und am 12.07.2022 mit der Reg.-Nr R04933 im Lobbyregister eingetragen.
Organisationsstruktur
Satzungsgemäße Vereinsorgane der BGK sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Bundesgüteausschuss.
Ordentliche Mitglieder der BGK sind
- natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Dünge- und Bodenverbesserungsmittel herstellen (Hersteller)
- Gütegemeinschaften, deren ordentliche Mitglieder Dünge- und Bodenverbesserungsmittel herstellen, die der Gütesicherung der BGK unterliegen (Mitglieds-Gütegemeinschaften).
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
Der Bundesgüteausschuss (BGA) besteht mehrheitlich aus unabhängigen Vertretern von Einrichtungen und Institutionen, die sich mit der Forschung, Analytik, Beratung und Anwendung der gütegesicherten Erzeugnisse befassen. Dem BGA obliegt insbesondere die Prüfung der Zeichenverfahren der von der BGK vertretenen Gütesicherungen.
Die Geschäftsstelle der BGK hat ihren Sitz in Köln. Sie verfügt über angestelltes Personal und wird vom Geschäftsführer geleitet. Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Organisation und Betreuung von Angelegenheiten der Gütesicherung.
Zur Überprüfung der Anforderungen an die Produktqualität bedient sich die BGK unabhängiger Probenehmer und Prüflabore.
Zur Überprüfung der Anforderungen an die Herstellung gütegesicherter Erzeugnisse bedient sich die BGK unabhängiger Qualitätsbetreuer. Die von der BGK eingesetzten Qualitätsbetreuer sind Sachverständige im Sinne von § 12 Abs. 6 KrWG.