EU

Ziel der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Produkt Safety Regulation GPSR) ist es, den Onlinehandel zu regeln, der bisher keine rechtlichen Vorgaben erfüllen musste. Allerdings wurde der Geltungsbereich der GPSR so weit gefasst, dass Düngemittel, die nach nationalem Recht Inverkehr gebracht und direkt vermarktet werden, ebenfalls betroffen sein könnten. Was mit der Umsetzung der GPSR verbunden wäre, geht aus der „BGK-Information EU-Verordnung über die allgemeine…

Die BGK hat sich an der Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle beteiligt.

Bei der Verwertung von Bioabfällen geht es nicht nur darum, diese als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel und/oder Energieträger nutzbar zu machen. Es geht auch darum, im Bereich der Siedlungsabfälle die politischen Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung, d.h. das Recycling zu erreichen.

Die neue tierische Nebenprodukt-Verordnung EC 1069/2009 tritt am 4. März 2011 in Kraft. Mit den nun gefassten Beschlüssen für die Durchführungsverordnung SANCO/7066/2010 sind die Beratungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Interessensvertretern weitgehend abgeschlossen. Wie zu erwarten war – das Ergebnis ist zwiespältig.

Quelle: H&K aktuell 1/2_2011, Seite 8