EU

Die BGK hat sich an der Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle beteiligt.

Bei der Verwertung von Bioabfällen geht es nicht nur darum, diese als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel und/oder Energieträger nutzbar zu machen. Es geht auch darum, im Bereich der Siedlungsabfälle die politischen Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung, d.h. das Recycling zu erreichen.

Die neue tierische Nebenprodukt-Verordnung EC 1069/2009 tritt am 4. März 2011 in Kraft. Mit den nun gefassten Beschlüssen für die Durchführungsverordnung SANCO/7066/2010 sind die Beratungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Interessensvertretern weitgehend abgeschlossen. Wie zu erwarten war – das Ergebnis ist zwiespältig.

Quelle: H&K aktuell 1/2_2011, Seite 8

Das Europäische Parlament hat am 17. Juni die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie legt die Grundlage für einen verbesserten Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in der Abfallwirtschaft und formuliert Ziele für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfall, die bis 2020 zu erreichen sind. In Europa werden jedes Jahr mehr als 1,8 Mrd. Tonnen Abfall produziert...

Das niedersächsische Umweltministerium hat rechtliche Probleme, die bei der Einfuhr von Kompost aus den Niederlanden nach Deutschland (Niedersachsen) sowie bei der ordnungsgemäßen Verwertung solcher Komposte nach der Bioabfallverordnung auftraten, geklärt.

Quelle: H&K 1/2007, S. 43

Klärschlammkompost bleibt Abfall und unterliegt weiter dem Abfallrecht. Auf dieses Ergebnis kann ein Rechtsstreit zusammengefasst werden, der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 15.12.2006 (AZ: 7C4.06) festgestellt wurde. Das Regime des Abfallrechts endet bei der Verwertung von Klärschlammkompost erst mit dessen Aufbringen auf geeignetem Boden. Die Herstellung von Klärschlammkompost allein stellt lediglich einen Teilschritt des Verwertungsvorganges dar.

Ausgangspunkt des…

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In vielen Biogasanlagen werden tierische Nebenprodukte wie Blut oder überlagerte Lebensmittel verarbeitet. Auch einige Kompostierungsanlagen haben sich auf die Annahme und Mitverarbeitung von Stoffen wie Borsten/Hornabfälle oder Eierschalen spezialisiert. Diese Anlagen müssen u.a. die Vorgaben der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) erfüllen.

Übersicht

Eine der Vorgaben ist die regelmäßige Untersuchung der hygienisierten Materialien auf den Erreger Escherichia coli…

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Die EG-VO 1774/2002 sah für zulassungspflichtige Kompostierungs- und Vergärungsanlagen bislang eine regelmäßige Prüfung der abgabefertigen Erzeugnisse auf Salmonellen und Enterobakterien (Enterobacteriaceaen) vor. Insbesondere Letztere waren in der Praxis fachlich umstritten. ..mehr [pdf]



Quellel: H&K 06_1_056

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Das 68-seitige Papier enthält Auslegungshinweise zur EU-HygieneV sowie den zu ihrer Durchführung einschlägigen nationalen Rechtsbestimmungen. Die Hinweise beziehen sich v.a. auf folgende Punkte:

  • Geltungsbereich der EU-HygieneV 1774/2002
  • Zulassung von Biogas- und Kompostierungsanlagen
  • Zuordnung einzelner tierischer Nebenprodukte in die drei Kategorien der EU-HygieneV


Über die wesentlichen Punkte aus dem Papier wurde bereits in der Humuswirtschaft und KomPost Ausgabe 01/04 berichtet. -

Das…

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1. Umweltaktionsprogramm der EU begründet Bodenschutzstrategie

Das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" behandelt die wichtigsten Umweltziele der EU für die nächsten fünf bis zehn Jahre.

Die Schwerpunkte liegen dabei in den folgenden vier Bereichen:

  • natürliche Ressourcen und Abfälle;
  • Klimaänderungen; Umwelt
  • Gesundheit und Lebensqualität sowie
  • Natur und biologische Vielfalt.

Für jeden der Schwerpunktbereiche werden im…

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