EU

Die BGK hat sich an der Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle beteiligt.

Bei der Verwertung von Bioabfällen geht es nicht nur darum, diese als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel und/oder Energieträger nutzbar zu machen. Es geht auch darum, im Bereich der Siedlungsabfälle die politischen Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung, d.h. das Recycling zu erreichen.

Die neue tierische Nebenprodukt-Verordnung EC 1069/2009 tritt am 4. März 2011 in Kraft. Mit den nun gefassten Beschlüssen für die Durchführungsverordnung SANCO/7066/2010 sind die Beratungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Interessensvertretern weitgehend abgeschlossen. Wie zu erwarten war – das Ergebnis ist zwiespältig.

Quelle: H&K aktuell 1/2_2011, Seite 8