Düngemittelrecht

Die aktuell gültige Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wurde im letzten Jahr hinsichtlich der Auswirkungen der verbindlichen Bilanzierung evaluiert. Nun scheint wieder Bewegung in den Novellierungsprozess zu kommen.

In diesem Jahr müssen erstmalig die strengeren Düngeregelungen zur Herbstdüngung in den mit Nitrat belasteten Gebieten eingehalten werden. Bei Verstößen können hohe Bußgelder fällig werden.

Die Bundesländer haben für die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete Landes-Düngeverordnungen erlassen, die am 1. Januar 2021 in Kraft traten.

Zum 1. Januar 2021 treten die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) für nitrat- und phosphatbelastete Gebiete in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2021 sind Untersuchungen auf Fremdstoffe gemäß der geltenden Düngemittelverordnung für Partikel ab 1 mm durchzuführen.

Die neue Düngeverordnung (DüV) ist seit dem 1. Mai diesen Jahres in Kraft. Regelungen für belastete Gebiete sind ab dem 1. Januar 2021 umzusetzen. Die Regelungen betreffen auch Verbote der Düngung auf Ackerland und Grünland in den Wintermonaten.

Am ersten Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Nach intensiven Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission hatte der Bundesrat am 27. März 2020 der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung zugestimmt.

Seit dem 2. Oktober 2019 gelten neue Vorschriften der Düngemittelverordnung (DüMV).

Um die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung auf die Anwendung von Kompost und anderen organischen Düngemitteln zu untersuchen, hatte die BGK ein Kalkulationsmodell in Auftrag gegeben.

Seit Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) geltendes Recht. Sie regelt die vom Düngegesetz vorgeschriebenen Pflichten und Vorgehensweisen der Bilanzierung. Der Gesetzgeber zielt dabei insbesondere auf viehhaltende Betriebe und die Abgabe bzw. Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zwischen landwirtschaftlichen Betrieben ab

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