Prüfungen
Untersuchungen
Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen (Fremdüberwachung) richtet sich nach der Menge an verarbeiteten Einsatzstoffen (Input). Die im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren der Gütesicherung erforderliche Anzahl an Regeluntersuchungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anerkennungsverfahren | Überwachungsverfahren | ||
---|---|---|---|
Anlagen-Input (t/a) | Anzahl an Untersuchungen je Jahr | Anlagen-Input (t/a) | Anzahl an Untersuchungen je Jahr |
bis 6.000 | 4 | bis 8.000 | 4 |
6.001 - 7.500 | 5 | 8.001 - 10.000 | 5 |
7.501 - 9.000 | 6 | 10.001 - 12.000 | 6 |
9.001 - 10.500 | 7 | 12.001 - 14.000 | 7 |
10.501 -12.000 | 8 | 14.001 - 16.000 | 8 |
12.001 -13.500 | 9 | 16.001 - 18.000 | 9 |
13.501 -15.000 | 10 | 18.001 - 20.000 | 10 |
15.001 - 16.500 | 11 | 20.001 - 22.000 | 11 |
über 16.501 | 12 | über 22.000 | 12 |
Art und Anzahl der Untersuchungen sind für jede Aufbereitungsanlage im jährlichen Probenahmeplan der Gütesicherung angegeben. Dabei wird berücksichtigt, dass Substrate aus verpackten Einsatzstoffen mindestens doppelt so oft untersucht werden, wie Substrate aus unverpackten Einsatzstoffen.
Die Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen ist auf die Quartale bzw. bei großen Anlagen auf monatliche Produktionschargen zu verteilen.
Die fristgerechte Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK quartalsweise überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.
Probenehmer*innen
Probenahmen für Regeluntersuchungen der RAL-Gütesicherungen der BGK dürfen nur von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Probenehmer*innen durchgeführt werden.
Probenehmer*innen sind verpflichtet an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen. Die Probenahmen sind gemäß dem Methodenbuch der BGK durchzuführen. Probenehmer*innen der RAL-Gütesicherung weisen ihre Autorierung durch einen von der BGK ausgestellten Ausweis nach.
Prüflabore
Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Prüflabore. Die Listung als Prüflabor erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der erfolgreichen Teilnahme an regelmäßigen länderübergreifenden Ringversuchen (LÜRV A Bioabfall).
Prüflabore sind verpflichtet die Untersuchungen gemäß dem Methodenbuch der BGK durchzuführen. Die Probenahme ist Teil der Untersuchung. Das Probenahmeprotokoll und Ergebnisse der Analysen sind vom Labor direkt an die BGK zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt über eine von der BGK bereitgestellte Software (ZASLab.net).
Von der BGK anerkannte Prüflabore in ihrer Nähe finden Sie hier.
Prüfung der Prozesslenkung
Aufbereitungsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Substrate Endprodukte ausgehen können.
Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.
Die Einhaltung der Anforderungen an die Prozesslenkung werden von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Prüfbeauftragten im Rahmen der Begutachtungen geprüft.
Qualitätsbetreuende
Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Qualitätsbetreunder. Die Listung als Qualitätsbetreuenden erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der Anforderungen an Sachverständige gemäß § 12 Absatz 6 KrWG.
Aufgabe der Qualitätsbetreuenden
- Gütezeichennehmende bei der Einrichtung der Eigenüberwachung zur Gewährleistung einer hohen Prozess- und Substratqualität zu unterstützen,
- Regelmäßige Begutachtungen zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Eigenüberwachung und Prozesslenkung vorzunehmen und
- Gütezeichennehmende im Hinblick auf Verbesserungen des internen Qualitätsmanagements sowie im Hinblick auf Abhilfe bei Mängeln zu beraten.
Prüfung der biologischen Behandlungsanlage (Substratabnehmer)
Für biologische Behandlungsanlagen, die Substrate aus ehemaligen Lebensmitteln der gütegesicherten Aufbereitungsanlagen annehmen gelten nachfolgende Prüfvorgaben:
- Gütegesicherte Substrate dürfen nur an Anlagen abgegeben werden, die durch Prüfung als geeignet für die Verarbeitung eingestuft wurden.
- Die Anlagen müssen mit einer Technik ausgestattet sein, die die Ausschleusung der in den Substraten möglichen Restverunreinigungen sicherstellt.
- Biologische Behandlungsanlage müssen ausnahmslos mit einer Vollstromabsiebung für die erzeugten Gärprodukte ausgestattet sein.
- Vor der ersten Substratabgabe an eine Anlage muss diese einer Erstprüfung (Vor-Ort) durch den GS-Beauftragten der Aufbereitungsanlage unterzogen werden.
- Die Ergebnisse der Erstprüfung werden im Prüfblatt „Anlageneignung biologische Behandlungsanlage“ festgehalten und durch Unterschrift der Beteiligten bestätigt.
- Der Betreiber der gütegesicherten Aufbereitungsanlage ist verpflichtet, das Prüfblatt zu archivieren und für eine Prüfung durch die BGK bereitzuhalten. Die Prüfblätter werden durch den BGK-Prüfbeauftragen beim Anlagenaudit stichprobenartig eingesehen.
- Für abnehmende Biogasanlage, die der RAL-Gütesicherung Gärprodukt unterliegen, besteht eine Meldepflicht an die BGK.
- Bei abnehmenden Biogasanlagen, die nicht an der RAL-Gütesicherung Gärprodukt teilnehmen, und bei Kläranlagen ist eine jährliche Wiederholung der Anlagenprüfung erforderlich. Zusätzlich ist hier ein unterschriebener Verpflichtungsschein vorzulegen.
- Regelmäßige Einsicht/Kontrolle der Unterlagen zur Anlagenprüfung erfolgt beim Anlagenaudit der Aufbereitungsanlage durch den BGK-Prüfbeauftragten.