Hygiene

Human- und tierpathogene Keime vermehren sich in Biogasanlagen nicht. Durch den Fermentationsprozess kommt es vielmehr zu einer Reduktion und Hemmung solcher Schaderreger.

Im Zuge der Novellierung der Bioabfallverordnung in 2012 wurden Vorgaben an die Behandlung zur Hygienisierung der Bioabfälle wie etwa die Temperaturmessung und die Dokumentation der Messergebnisse konkretisiert. Zu Erinnerung ein Überblick der maßgeblichen Regelungen.

Beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind die Vorgaben des Veterinärrechts zu beachten. Für Biogas- und Kompostanlagen sind die wesentlichen Vorgaben im Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz bzw. in der –verordnung enthalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überarbeitet derzeit die dortigen Regelungen.

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

Buchsbaumzünsler

Der aus Asien eingeschleppte Buchsbaumzünsler (Diaphania perspectalis) hat sich in Deutschland etabliert und verursacht auch in diesem Jahr wieder massive Fraßschäden an Buchsbäumen und -hecken. Beim Herausschneiden von befallenen Pflanzenteilen oder Entfernen von Buchspflanzungen stellt sich die Frage, ob diese über die Kompostierung schadlos zu verwerten sind.

Die Biotonne ist ein etabliertes Sammelsystem für organische Abfälle aus privaten Haushaltungen. Mit der verpflichtenden Getrenntsammlung ist einmal mehr die Frage aufgekommen, ob nicht auch gewerbliche Bioabfälle über dieses System mit erfasst werden können.

Biotonneninhalte setzen sich aus Küchen- und Speiseabfällen sowie Grünabfällen von privaten Haushaltungen zusammen. Üblicherweise enthalten diese Materialien auch Bestandteile tierischen Ursprungs. Daher müssen bei der Verwertung von Biotonneninhalten auch die Vorgaben des Veterinärrechts beachtet werden.

Im Januar 2014 sind vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (BioAbfV)“ herausgegeben worden. Sie dienen dem einheitlichen Vollzug der in 2012 novellierten Verordnung in den Ländern. Zahlreiche Hinweise betreffen auch Biogasanlagen.

Die Einhaltung einschlägiger Rechtsbestimmungen ist für den Betrieb einer Biogasanlage zwingende Voraussetzung. Doch es ist nicht leicht herauszufinden, welche Rechtsbereiche und Verordnungen im Einzelfall gelten. Insbesondere die Anwendbarkeit des Veterinär- und Abfallrechts ist vielschichtig und nicht einfach zu durchschauen.

 

Quelle: H&K aktuell 10/2013

Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1. Juni 2012 fällt Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird, in den Geltungsbereich des Abfallrechts. Die Anwendbarkeit des Abfallbegriffs auf Gülle ist neu und wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.

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