Zuständigkeiten von Behörden nach der Bioabfallverordnung

Die seit dem 1. Mai 2012 geltende novellierte Fassung der Bioabfallverordnung konfrontiert nicht nur Bioabfallbehandler und -verwerter mit zahlreichen neuen oder geänderten Rechtsbestimmungen. Auch für zuständige Behörden, die z.B. über Abweichungen von den Anforderungen oder Ausnahmen von der Regel zu entscheiden haben, ist die Novelle eine gewisse Herausforderung. 

Quelle: H&K aktuell 07-2012

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