Bestätigung für RAL-Komposte im Ökolandbau

Komposte für den Ökolandbau haben in den letzten Wochen und Monaten wichtige Hürden für eine fachgerechte und erfolgreiche Anwendung genommen. In Deutschland sind RAL-gütegesicherte Komposten in der Betriebsmittelliste 2006 für den ökologischen Landbau gelistet. Auf EU Ebene hat die Kommission im März die Befristung für die Verwendung von Bioabfallkomposten aus der getrennten Sammlung aufgehoben.

RAL-Komposte in der Betriebsmittelliste 2006 für den ökologischen Landbau

Die Listung von RAL-gütegesicherten Komposten in der Betriebsmittelliste 2006 für den ökologischen Landbau in Deutschland ist ein Durchbruch für Kompost aus der getrennten Sammlung in diesem Absatzbereich.

In der Betriebsmittelliste sind Betriebsmittel aufgeführt, die von Fachleuten des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland (FiBL Deutschland e.V.) auf Übereinstimmung mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus geprüft wurden. Neben fachgesetzlichen Anforderungen wurden bei den Prüfungen die EG-Öko-Verordnung VO 2092/91 sowie ergänzend die Basisrichtlinien des weltweiten Dachverbandes des ökologischen Landbaus IFOAM in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt. Die Erstellung der Betriebsmittelliste wurde im Rahmen eines Projektes durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (FKZ 03OE444) gefördert. Die Betriebsmittelliste für Deutschland erscheint jährlich und ist solange gültig, bis sie durch die neu erschienene Ausgabe ersetzt wird.

Die Betriebsmittelliste enthält neben Pflanzenschutzmitteln und Futtermitteln auch Düngemittel. In Abschnitt 2 D-8 sind Bioabfallkomposte aus der getrennten Sammlung und Grünschnittkomposte aufgeführt. Dabei handelt es sich ausschließlich um RAL-Fertigkomposte und RAL-Frischkomposte, die von der Bundesgütegemeinschaft Kompost in den Prüfdokumenten der RAL-Gütesicherung (Untersuchungsberichte, Fremdüberwachungszeugnisse) wie folgt ausgewiesen sind: „Betriebsmittel für den ökologischen Landbau, FiBl-Nr.: xyz. Die FiBL-Nr. gibt Aufschluss über den Hersteller, der beim FiBL registriert ist.

In Abschnitt 5 der Betriebsmittelliste „Bezugsquellenverzeichnis für gütegesicherte RAL-Komposte“ sind rund 200 Hersteller aufgeführt, die ihre Produkte über die Bundesgütegemeinschaft Kompost in die Liste haben einstellen lassen. Die in der Erstausgabe am Ende des Bezugsquellenverzeichnisses enthaltene Anmerkung, dass die Zulassung von Komposten aus getrennt gesammelten Haushaltsabfällen bis zum 31.3.2006 befristet ist, ist inzwischen hinfällig, da die Europäischen Kommission die in der o.g. VO 2092/91 enthaltene Befristung mit Beschluss vom 23.03.2006 aufgehoben hat (siehe Seite 30).

Die Betriebsmittelliste schafft für Biolandwirte, Berater und Kontrollstellen Klarheit, welche Betriebsmittelprodukte mit Blick auf die Prinzipien des ökologischen Landbaus geprüft und im Biolandbau einsetzbar sind. Für Komposte aus der überbetrieblichen Kreislaufwirtschaft gilt grundsätzlich, dass die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung eingehalten sein müssen und dass seitens der Beratung ein Bedarf festgestellt ist. Dabei bleiben zusätzliche Bestimmungen der unterschiedlichen Anbauverbände unberührt. So schließt z.B. der biologisch-dynamische Landbau (Demeter) Komposte aus der überbetrieblichen Kreislaufwirtschaft wegen der sehr starken Betonung des innerbetrieblichen Stoffkreislaufes aus, während „Bioland“ als größter Öko-Anbauverband den Einsatz überbetrieblicher Komposte nach den o.g. Voraussetzungen zulässt.

Die Ausweisung RAL-gütegesicherter Komposte für den ökologischen Landbau ist geeignet, Kompostherstellern diesen Absatzbereich zu erschließen. Das Vertrauen, das der Verbraucher Öko-Produkten entgegenbringt, gilt auch den Betriebsmitteln, die für die Erzeugung von Öko-Produkten zugelassen sind. Die mit dem ökologischen Landbau vereinbarte Listung geeigneter Komposte wird von der Bundesgütegemeinschaft deshalb nicht zuletzt auch als eine Anerkennung der Vertrauenswürdigkeit in die Gütesicherung und die Qualität von RAL-Komposten gewertet.

Weitere Information: Bundesgütegemeinschaft, Von-der-Wettern-Str. 25, 51149 Köln, Tel.: 02203/35837-0, Fax: 02203/35837-12, E-Mail: info@Kompost.de, Internet: www.Kompost.de Bestellung: FiBL, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt. Preis: 10 €. Mail: info.deutschland@fibl.org. Information zur Betriebsmittelliste speziell: www.betriebsmittel.org (KE)


EU Kommission hebt Befristung der Zulassung für Komposte im Ökolandbau auf

Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 23.03.2006 die in der EU-Öko-Verordnung VO (EG) 2092/91 enthaltene Befristung für die Verwendung von „kompostierten und fermentierten Haushaltsabfällen“ aufgehoben. Gemeint sind Komposte aus der getrennten Sammlung von Bioabfällen aus Haushaltungen (Biotonne). Die Zulassung war zunächst bis zum 31.3.2006 befristet gewesen. Mit Aufhebung der Befristung können solche Komposte nach Maßgabe der in der Verordnung genannten Voraussetzungen nunmehr wie andere für den Biolandbau zugelassene Düngemittel eingesetzt werden.

Als Voraussetzungen für den Einsatz von Komposten aus der getrennten Sammlung sind in der Verordnung angeführt:

  • Aus getrennt gesammelten Haushaltsabfällen
  • Nur pflanzliche und tierische Ausgangsstoffe
  • Gewonnen in einem geschlossenen, kontrollierten und zugelassenen Sammelsystem
  • Einhaltung der in der Verordnung genannten Schwermetallgrenzwerte
  • Keine Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)


Komposte, die in der Betriebsmittelliste 2006 für den ökologischen Landbau in Deutschland gelistet sind, erfüllen diese Anforderungen (siehe Seite 29). Weitergehende Bestimmungen einzelner Anbauverbände des Ökolandbaus oder von Kontrollstellen bleiben davon unberührt. Die genannten Voraussetzungen wurden bereits in einem Gespräch der Länderarbeitsgemeinschaft für den ökologischen Landbau vom Januar 2003 diskutiert (wir berichteten dazu in der Ausgabe 1/03 dieses Informationsdienstes).

Da die Kommission eine Novelle der Öko-Verordnung für 2009 angekündigt hat (ein erster Entwurf wurde im Dezember 2005 vorgelegt), wird sich die Bundesgütegemeinschaft Kompost zusammen mit dem European Compost Network (ECN) um Gespräche mit den Anbauverbänden und dem BMELV bemühen mit dem Ziel, geeignete Komposte aus der getrennten Sammlung langfristig als Betriebsmittel für den ökologischen Landbau zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

 Quelle: H&K 1/06

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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D-51149 Köln-Gremberghoven

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