Freistellung von der Behandlungspflicht konkretisiert

Die Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung lassen voraussichtlich noch bis nach der Sommerpause auf sich warten. Zu den Fragestellungen die dringlich sind zählt aber, unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde für Grüngut Freistellungen von den Behandlungs und/oder Untersuchungspflichten der Verordnung erteilen kann. Anlässlich des 25. Kasseler Abfallforums vom 16. bis 18. April ist eine Vertreterin des Hessischen Umweltministeriums auf diese Frage näher eingegangen.

 

Quelle: H&K aktuell 05/2013

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