Abgetragene Pilzsubstrate: Rechtsbestimmungen und Gütesicherung

Abgetragene Substrate aus der Speisepilzproduktion können künftig der RAL-Gütesicherung Kompost unterstellt werden. Voraussetzung ist, dass sie kompostiert werden oder nach einer Dämpfung noch eine Nachrotte erfolgt. Im Fall der landwirtschaftlichen Verwertung sind die geänderten Rechtsbestimmungen der BioAbfV zu beachten.

 

Quelle: H&K aktuell 10/2013

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