Veterinärrechtliche Regelungen für die Biotonne

Biotonneninhalte setzen sich aus Küchen- und Speiseabfällen sowie Grünabfällen von privaten Haushaltungen zusammen. Üblicherweise enthalten diese Materialien auch Bestandteile tierischen Ursprungs. Daher müssen bei der Verwertung von Biotonneninhalten auch die Vorgaben des Veterinärrechts beachtet werden.

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