Umweltbundesamt zur Getrenntsammelpflicht von Bioabfällen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Januar 2015 seinen Abschlussbericht über die "Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen" herausgegeben.

Die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1.1.2015 Pflicht.