Vorgaben für Hilfsmittel in der Bioabfallverordnung

Bei der Behandlung von Bioabfällen ist in bestimmten Fällen der Einsatz von Hilfsmitteln erforderlich. Sie dienen z.B. der Fällung, Konditionierung oder Beeinflussung von Prozessbedingungen während der Kompostierung bzw. Vergärung. Für den Einsatz dieser Hilfsmittel sind neben der Wirksamkeit auch die nachfolgend beschriebenen Vorgaben des Dünge- und des Abfallrechts zu beachten.