Zusammenfassende Dokumentation: Bioabfallverordnung und Hinweise zum Vollzug

Die ständigen Verweise zwischen dem Verordnungstext und den Hinweisen zum Vollzug sowie der Bezugnahme von Erläuterungen und Kommentierungen auf verschiedene Stellen der Verordnung oder der Hinweise macht eine solche zusammenfassende Dokumentation, in der auch alle Anhänge und Anlagen aufgeführt sind, besonders hilfreich.

Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft und der ihr angeschlossenen Gütegemeinschaften können die Sonderdokumentation für 12,00 DM, Nichtmitglieder für 22,00 DM/Stück zzgl. MwSt. und Versand bei der Bundesgütegemeinschaft bestellen (Bestellformular siehe letzte Seite).

Die Sonderdokumentation enthält folgende Texte:

Bioabfallverordnung (BioAbfV) vom 21.09.1998 mit:

Anhang 1: Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie grundsätzlich geeigneter mineralischer Zuschlagstoffe.

Anhang 2: Seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit.

Anhang 3: Vorgaben zur Analytik (Probenahme, Probenvorbereitung und
Untersuchungen von unbehandelten und behandelten Bioabfällen)


Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung vom 24.08.2000 mit:

Anlage 1:Anforderungen an den Träger einer regelmäßigen Güteüberwachung (Gütegemeinschaft).

Anlage 2:Vorschlag zum bundeseinheitlichen Vollzug des Kompetenznachweises von Untersuchungsstellen gemäß BioAbfV.

Anlage 3: Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie der entsprechenden Ausgangsstoffe zur Herstellung eines Düngemittels nach der Düngemittelverordnung (DüMV).

Anlage 4: Mindestuntersuchungsprogramm für andere als in Anhang 1 Nr. 1 BioAbfV genannter Bioabfälle zur Prüfung der Aufbringbarkeit nach § 6 Abs. 2 BioAbfV, Prüfung der Voraussetzungen für die Zustimmung nach § 6 Abs. 2 BioAbfV zum Aufbringen anderer als in Anhang 1 Nr. 1 genannten Bioabfälle. Anlage 5: Lieferschein gemäß § 11 BioAbfV.

Ergänzt wird die Dokumentation der Rechtsquellen durch verschiedene
Musterdokumente, die von den Behörden sowie von Trägern der regelmäßigen Güteüberwachung (Gütegemeinschaft) im Zusammenhang mit dem Vollzug der Bioabfallverordnung verwendet werden.

Bestellung: Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V., Schönhauser Straße 3, 50968 Köln, Tel: 0221/934700-75, Fax: 0221/934700-78 (KE)

H&K 00-3-158