Bodenschutz in der Landwirtschaft

Zur Minimierung von Schadstoffeinträgen in den Boden sollten nur gütegesicherte Komposte entsprechend der Bioabfallverordnung ausgebracht werden. Dies empfiehlt die aktuelle, vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitete Broschüre "Bodenschutz in der Landwirtschaft".

Etwa die Hälfte der Landesfläche Nordrhein-Westfalens wird von der Landwirtschaft genutzt, um qualitativ hochwertige Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe zu erzeugen. Böden sind unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenschutz sei notwendig, erklärt die Broschüre, schon das Grundgesetz fordere in Artikel 14 einen möglichst schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Die Karte Erosionsgefährdung der Böden des Geologischen Dienstes gibt einen Überblick über NRW. Etwa ein Viertel der Landesfläche ist demnach potenziell erosionsgefährdet. Als Maßnahmen gegen Bodenerosion nennt die Broschüre u.a. den Aufbau und Erhalt eines stabilen Bodengefüges z.B. durch Zufuhr organischer Substanz und Kalk.

Ebenso kommt nach Ansicht des Umweltministeriums der Vermeidung von Bodenschadverdichtung eine wichtige Bedeutung zu. Wege zum Schutz vor Schadverdichtungen seien u. a. Pflanzenreste, Mulch und organische Düngung. Sie förderten die Tätigkeit von Regenwürmern und anderen Bodenorganismen, stabilisierten die Bodenstruktur und erhöhten letztlich die Tragfähigkeit, wird in der Broschüre erläutert.

Zusätzlich geht die Broschüre auf die Notwendigkeit zur Erhaltung des Humusgehaltes von Böden ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die konservierende Bodenbearbeitung den Boden schützt und hilft, Kosten einzusparen.

Bezug: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211/45 66-0, Fax: 0211/45 66-388, E-mail: poststelle@munlv.nrw.de. (SR)

Quelle: H&K 04_1_030

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