Ende der Abfalleigenschaft nach § 5 KrWG für Kompost ausgeschlossen

Im Zusammenhang mit der anstehenden Novelle der Bioabfallverordnung hat die BGK beim BMU um Auskunft über eine zeitliche Perspektive ersucht, in der mit einer Rechtsvorschrift nach § 5 Absatz 2 KrWG zum Ende der Abfalleigenschaft von Kompost und Gärprodukten zu rechnen ist.