Neues Prüfzeugnis

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) werden zum 1. Mai 2023 im BGK-Prüfzeugnis Anpassungen, insbesondere im Anhang Landschaftsbau, vorgenommen. Zu diesem Stichtag wird auch ein neues Erscheinungsbild des Prüfzeugnisses eingeführt.