StoffBilV:Pflicht zur Bilanzierung auch für Ackerbaubetriebe
Der Geltungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) hat sich seit dem 2. Januar 2023 deutlich erweitert und schließt nun auch reine Ackerbaubetriebe mit ein. Für dieses Jahr ist die Saldenbewertung ausgesetzt.