Mit der Neufassung des Düngegesetzes (DüngG) wird die Ermächtigungsgrundlage gesetzt, Anpassungen der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) vorzunehmen und eine neue gesetzliche Vorschrift einzuführen, mit der ein umfassendes Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung (DüV) zur Nitratreduzierung im Grundwasser möglich wird.