BGK Positionspapier 01/2006: Die getrennte Sammlung ist Voraussetzung für Qualitätskomposte in Europa

Im Rahmen ihrer Recyclingstrategie beabsichtigt die EU, durch gezielte Wiedergewinnung und Nutzung von sekundären Rohstoffen eine langfristig tragfähige Bewirtschaftung knapper Ressourcen einzuleiten und auszubauen.

Für den Bereich der Bioabfälle stellen sich dabei vor allem zwei Fragen:

  1. Gibt es Gründe, die Mitgliedsstaaten (etwa im Rahmen einer BiowasteDIR) anzuhalten, Bioabfälle getrennt von anderen Abfällen zu erfassen und stofflich zu verwerten?
  2. Nach welchen Vorgaben soll (im Rahmen einer BiowasteDIR oder der Abfallrahmenrichtlinie - ARRL) die Qualifikation von Kompost als „Produkt“ erfolgen?

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hat dazu ein Positionspapier erarbeitet, dass Sie hier herunterladen können. [pdf]

Quelle: BGK-Positionspapier vom 6.9.2006

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de